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 Verlagsverkauf - alle Rechte und Pflichten übertragen?


Frage gestellt am 03.05.2010
Frage gestellt von Andrew
Rechtsgebiet Verlagsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 601


Guten Tag,
ich habe von meinem Vater einen kleinen Verlag geerbt der wissenschaftliche Literatur in Kleinauflagen verlegt hat. Da die meisten dieser Titel nur schwer verkäuflich sind hat sich der Verlag von den meisten Autoren Druckkostenzuschüsse zahlen lassen. Als besondere Vereinbarung befindet sich in den Vertragstexten der Zusatz:

"Der Urheber gewährt dem Verlag ein zinsloses Darlehen in Höhe von XXXXX. Die Rückzahlung erfolgt ab dem X-ten verkauften Exemplar in Höhe von je XX."

Jetzt meine Frage: Werden bei einem Verkauf des Verlages auch automatisch alle diese Darlehen an den neuen Verlagseigentümer mit übertragen oder bleibe ich als Rechtsnachfolger meines Vaters dann auf diesen Darlehen sitzen?

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 04.05.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

da die Darlehen nicht dem Inhaber des Verlags sondern dem Verlag gewährt wurden, wird die Verpflichtung zur Rückzahlung grundsätzlich mit verkauft.
Eine Haftung gegenüber dem Käufer kann sich dann ergeben, wenn diesem Verbindlichkeiten des Verlags verschwiegen wurden.

Um hier ganz sicher zu gehen sollten Sie den Vertrag so formulieren:

„Der Käufer erwirbt den Verlag einschließlich aller Verbindlichkeiten. Zu diesen gehören insbesondere die Rückzahlung der zinslosen Kredite an die Urheber."

Wenn dies ausdrücklich im Vertrag steht, kann sich später niemand damit rausreden, dass Sie dem Käufer Verbindlichkeiten des Verlags verschwiegen hätten.

Je nachdem in welcher Rechtsform der Verlag organisiert ist, kann es sein, dass Sie für Verbindlichkeiten haften, die in den ersten 5 Jahren nach dem Verkauf des Verlags fällig werden. Dies wird dann relevant, wenn der Verlag zahlungsunfähig werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt


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