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 Alleiniges Sorgerecht


Frage gestellt am 2011-02-18 10:57:42.417
Frage gestellt von Blümchen
Rechtsgebiet Kindschaftsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 97
Aufrufe der Frage 4113


Sehr geehrter Anwalt,

ich habe von Anfang an das alleinige Sorgerecht und mein Kind (4 Jahre) wächst von jeher ausschließlich bei mir auf. Zum Vater bestand zwischen Alter 1 und 4 kein Kontakt, da er in der JVA war. Auch hat er größere psychische Probleme.

Frage: Was ist, wenn mir etwas zustößt (Autounfall etc.) und ich mich nicht mehr um das Kind kümmern kann, evtl auch nur vorübergehend. Kommt das Kind dann automatisch zum Vater. Es gibt keinen andren Mann an meiner Seite und in der Verwandtschaft gibt es auch niemand, der sich um das Kind kümmern könnte.

Was wäre in so einem Fall? Und kann ich in irgendeiner Form darauf einwirken, dass das Kind dann nicht zum Vater kommt?!
Ich denke, er wäre nicht fähig, sich gut zu kümmern, aber er bestreitet das natürlich. Dabei bekommt er sein eigenes Leben noch nicht mal angehend auf die Reihe.

Herzlichen Dank für eine Antwort.
MfG


  Rechtsanwältin Kerstin Schwier hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-02-18 11:42:11.125

Sehr geehrte Dame,
gerne möchte ich Ihnen auf diese Frage antworten.
Das Kind kommt in diesem Fall nicht automatisch zum Vater, sondern das für Ihren Wohnsitz zuständige Jugendamt wird eingeschaltet. Sie können mit einer sog. Sorgerechtsverfügung eine Bestimmung treffen, wer Vormund für das Kind sein soll. Diese kann zum zuständigen Jugendamt oder bei Gericht hinterlegt werden oder in ihren persönlichen Unterlagen verbleiben.
Das JA wird sich im Fall alller Fälle an dieser Verfügung orientieren, ist aber nicht daran gebunden.
mfG

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Kerstin Schwier, Markt 23, 04680 Colditz

Anwalt für Kindschaftsrecht beim Anwalt-Suchservice



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