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 Campingplatz


Frage gestellt am 17.09.2023
Frage gestellt von Häuschen
Rechtsgebiet Pachtrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 31
Aufrufe der Frage 1920


Nach einem Betreiberwechsel(Pächter hat den Platz an den Eigentümer zurückgegeben) hat der vorige Pächter den Pachtvertrag fristgerecht gekündigt, somit wäre der Pachtvertrag am 31.12.2023 beendet. Der Eigentümer sagt nun bzw. hat einen Aushang gemacht, dass er die Pachtverträge übernimmt. Kann er das so einfach tun oder muss er dazu den Vertrag mit seinem Namen unterschreiben damit dieser seine Gültigkeit hat? Wir würden gern den Platz wechseln, wissen nun aber nicht ob wir nochmal kündigen müssen oder ob wir überhaupt nach dem 31.12.23 noch einen gültigen Pachtvertrag haben?
Frdl. Gruß
Gislind Hoeft


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 18.09.2023
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


der neue Verpächter braucht keinen neuen Vertrag mit nochmaligen Unterschriften.

Er tritt kraft Gesetz ohne diese Formarlitäten in den Pachtvertrag ein und ist dann auch Ihr Verpächter.

Das bedeutet, eine Kündigung müsste an ihn als neuer Verpächter gerichtet werden.


Sollten Sie aber die Kündigung noch an den alten Verpächter geschickt haben und zwar bevor Ihnen dieser Verpächterwechsel mitgeteilt worden ist, gilt das auch gegenüber den neuen Verpächter. Aber dafür sind Sie dann beweispflichtig.

Können Sie also nachweisen, dass die Kündigung dem alten Verpächter zugegangen ist, als die Bekanntgabe des Wechsels noch nicht vorgelegt hat, gilt die Kündigung.

Ist der Nachweis nicht möglich, sollte auch gegenüber dem neuen Verpächter die Kündigung nochmals erklärt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


___________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

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