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 Geschenk für Enkel


Frage gestellt am 02.08.2023
Frage gestellt von Elena
Rechtsgebiet Immobilienrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 41
Aufrufe der Frage 2025


Ich und mein Ehemann sind Eigentümer einer Wohnung. Die Wohnung ist völlig ausgezahlt. Kann ich eine Hälfte meines Anteils an meinem minderjährigen Enkel ohne Genehmigung von seinen Eltern schenken? Kann ich familienrechtlich Berufung einlegen, wenn die Eltern des Kinds eine unangemessene negative Entscheidung oder sonstigen Einwand gegen dieses Geschenk treffen?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 04.08.2023
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


das Verschenken ist zwar grundsätzlich möglich.

Es gibt aber eine Einschränkung:


Wenn die Eheleute in gesetzlicher Zugewinngemeinschaft leben, bedarf es der Genehmigung des anderen Ehepartners, wenn der Hausanteil nahezu das gesamte Vermögen des verschenkenden Ehepartners ausmacht.

Das ist dann der Fall, wenn der Wert des Anteils rund 85% des Vermögens ausmacht.


Gegen eine gerichtliche Entscheidung der ersten Instanz besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes Rechtsmittel (welches, hängt von der Entscheidung ab) einzulegen.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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