Hausbau mit Freundin
Frage gestellt am 2010-08-27 14:25:58.115
Frage gestellt von RS
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 50
Aufrufe der Frage 8071
Guten Tag,
ich beabsichtige, zusammen mit meiner Freundin, im Jahre 2011 Ehefrau, ein Haus zu bauen.
Den Notarvertrag unterzeichnen wir in den nächsten Tagen, der Bau wird 2011 starten.
Zu unserer Situation:
- beide voll berufstätig, ledig, zusammen wohnend, ungefähr gleiches Einkommen, noch keine Kinder
- zur Zeit getrennte Konten, die monatlichen Kosten werden jeweils zu 50 % getragen
- ob getrennte Konten bleiben, ist fraglich, da es, wenn mal Kinder vorhanden sind, kompliziert werden könnte, ich tendiere daher auf Dauer eher zu einem gemeinsamen Konto
Nun zum eigentlichen Grund meines Beitrages.
Wir sind auf Grund der Höhe unseres Eigenkapitals in der Lage, das Grundstück ohne Finanzierung zu erwerben.
Dabei beteilige ich mich mit einem deutlich größeren Teil als meine Freundin an den Kosten des Grundstückes. Die Kaufnebenkosten wie Notar und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer sowie sämtliche Folgekosten wie Grundsteuer und weitere laufende Kosten für das Haus sollen von beiden zu gleichen Teilen getragen werden.
Die Finanzierung des Hauses wird dann von uns beiden ebenfalls zu gleichen Teilen getragen.
Auch wenn man nicht von einer Trennung oder späterer Scheidung ausgeht, sollte man zumindest diese Möglichkeit in Betracht ziehen.
Mir wäre es wichtig, dass von vorne herein festgehalten wird, wer für das Grundstück wie viel mitgebracht hat. Diese Vereinbarung sollte bei späteren Streitigkeiten, z.B. im Rahmen einer Trennung oder Scheidung mit einhergehendem Verkauf oder Zwangsversteigerung des Hauses rechtlich Bestand haben.
Ich strebe keinen Ehevertrag (strikte Gütertrennung) an, da ich diese Verfahrensweise für unsere Situation nicht für nötig erachte.
Eine prozentuale Eintragung der Besitzverhältnisse ins Grundbuch gemäß der Beteiligung an den Kosten für den Grundstückskauf scheidet meiner Meinung nach aus, da dieses Verhältnis sich später auf Grundstück und Haus auswirkt und somit eine Benachteiligung meiner Freundin/Ehefrau bedeutet.
Reicht es, wenn wir zwischen uns einen Vetrag aufsetzen und wie genau müsste der Wortlaut aussehen?
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-08-27 15:58:41.313
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :
Sehr geehrter Fragesteller,
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