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 Hausbau mit Freundin


Frage gestellt am 2010-08-27 14:25:58.115
Frage gestellt von RS
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 50
Aufrufe der Frage 8071


Guten Tag,

ich beabsichtige, zusammen mit meiner Freundin, im Jahre 2011 Ehefrau, ein Haus zu bauen.

Den Notarvertrag unterzeichnen wir in den nächsten Tagen, der Bau wird 2011 starten.

Zu unserer Situation:

- beide voll berufstätig, ledig, zusammen wohnend, ungefähr gleiches Einkommen, noch keine Kinder
- zur Zeit getrennte Konten, die monatlichen Kosten werden jeweils zu 50 % getragen
- ob getrennte Konten bleiben, ist fraglich, da es, wenn mal Kinder vorhanden sind, kompliziert werden könnte, ich tendiere daher auf Dauer eher zu einem gemeinsamen Konto

Nun zum eigentlichen Grund meines Beitrages.

Wir sind auf Grund der Höhe unseres Eigenkapitals in der Lage, das Grundstück ohne Finanzierung zu erwerben.

Dabei beteilige ich mich mit einem deutlich größeren Teil als meine Freundin an den Kosten des Grundstückes. Die Kaufnebenkosten wie Notar und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer sowie sämtliche Folgekosten wie Grundsteuer und weitere laufende Kosten für das Haus sollen von beiden zu gleichen Teilen getragen werden.

Die Finanzierung des Hauses wird dann von uns beiden ebenfalls zu gleichen Teilen getragen.

Auch wenn man nicht von einer Trennung oder späterer Scheidung ausgeht, sollte man zumindest diese Möglichkeit in Betracht ziehen.

Mir wäre es wichtig, dass von vorne herein festgehalten wird, wer für das Grundstück wie viel mitgebracht hat. Diese Vereinbarung sollte bei späteren Streitigkeiten, z.B. im Rahmen einer Trennung oder Scheidung mit einhergehendem Verkauf oder Zwangsversteigerung des Hauses rechtlich Bestand haben.

Ich strebe keinen Ehevertrag (strikte Gütertrennung) an, da ich diese Verfahrensweise für unsere Situation nicht für nötig erachte.

Eine prozentuale Eintragung der Besitzverhältnisse ins Grundbuch gemäß der Beteiligung an den Kosten für den Grundstückskauf scheidet meiner Meinung nach aus, da dieses Verhältnis sich später auf Grundstück und Haus auswirkt und somit eine Benachteiligung meiner Freundin/Ehefrau bedeutet.

Reicht es, wenn wir zwischen uns einen Vetrag aufsetzen und wie genau müsste der Wortlaut aussehen?


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-08-27 15:58:41.313
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

der einfachste Weg wäre auszurechnen, wie die prozentuale Verteilung an den Gesamtkosten ist und diese ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Beispiel: Das Grundstück kostet 300.000 von denen Sie 200.000 und Ihre Freundin 100.000 zahlen und das Haus kostet 400.000 von denen jeder die Hälfte zahlt. Dann betragen die Gesamtkosten 700.000 und Sie können die Miteigentumsanteile mit 4/7 zu 3/7 eintragen lassen.

Wenn zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs noch nicht bekannt ist, wie teuer der Hausbau wird, kann auch erst eine Beteiligung gemäß den Kosten des Grundstückes eingetragen werden und später, wenn das Haus fertig ist, der Grundbucheintrag geändert werden. Dabei entstehen zwar erneut Notar und Grundbuchgebühren, aber dies erscheint mir die beste Lösung.

Wenn das Grundstück eine ausreichende Größe hat, kommt auch eine Realteilung des ursprünglichen Grundstückes in 2 kleine Grundstücke, von denen eines Ihnen und Ihrer Frau je zur Hälfte und das andere Ihnen allein gehört, in Betracht. Das Haus wird dann auf dem Grundstück gebaut, dass beiden gehört und das Grundstück, dass nur Ihnen gehört, dient als Garten.

Wenn dies nicht gewollt oder nicht möglich ist, müßte ein Vertrag der regelt, wie das Grundstück im Fall der Trennung aufgeteilt wird, notariell beurkundet werden.

Beispielformulierung : Im Fall der Scheidung erhält der Ehemann das Grundstück. Der Verkehrswert des Grundstückes ohne Haus (Bodenwert) und des Hauses zum Zeitpunkt der Scheidung werden durch Sachverständigengutachten ermittelt. Von dem Bodenwert zahlt der Ehemann X % und von dem Hauswert Y % an die Ehefrau.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Grundstück über Ihren Namen läuft und für jede Zahlung, die Ihre Frau leistet, ein Vertrag über ein Zinsloses Darlehen rückzahlbar zum Zeitpunkt der Scheidung aufgesetzt wird. Der Nachteil dieser Lösung ist, dass Sie jeden Monat einen neuen Vertrag aufsetzen müßten und nachträgliche Wertänderungen nicht berücksichtigt werden könnten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

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