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 Kann ich bei einem Doppelnamen dennoch mit den einzelnen Namen unterschreiben?


Frage gestellt am 27.02.2010
Frage gestellt von fragezeichen
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 79
Aufrufe der Frage 1780


Hallo,

ich habe mehrere Jahre freiberuflich gearbeitet und werde in Kürze heiraten. Meinen Mädchennamen möchte ich behalten weil ich beruflich unter dem Namen bekannt bin; dennoch würde ich gerne den Namen meines zukünftigen Mannes annehmen.

Hier meine Frage:
kann ich einen Doppelnamen annehmen und dennoch beruflich meinen Mädchennamen weiterhin für Verträge, Webauftritt, Visitenkarten etc verwenden?

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 28.02.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

selbst die Benutzung eines frei gewählten Künstlernamens oder Pseudonyms wäre unbedenklich, solange für alle Vertragspartner erkennbar ist, mit wem der Vertrag geschlossen wird.

Die Verwendung eines fremden Namens wäre nur dann bedenklich, wenn man sich dadurch vertraglichen Pflichten entziehen will.

Beispiel: Wenn man in einem Hotel unter falschem Namen wohnt und die Rechnung zahlt, ist dies unbedenklich.

Wenn man im Hotel unter falschem Namen wohnt, damit die Rechnung einem anderen zugestellt wird und man selber nicht zahlen muss, ist dies strafbar.

Davon ausgehend, dass selbst die Benutzung von Künstlernamen unbedenklich wäre, können Sie auch bei einem Doppelnamen dessen eine Hälfte Ihr Mädchenname ist, Ihren Mädchennamen für Visitenkarten, Verträge und Webauftritte weiter benutzen, solange dies nicht bewußt darauf abzielt, eine Verwechslung mit einer anderen Person herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt


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