Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende


So funktioniert es
Jetzt Frage stellen


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Unterhalt


Frage gestellt am 27.07.2009
Frage gestellt von Renato
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 70
Aufrufe der Frage 1656


Bin verheiratet
Und lebe mit Ehefrau und
unsere gemeinsames Kind ( Kind 3 Jahre )
und
ich habe 2 ältere Kinder ( 15 und 16 Jahre )
Sie leben mit Mutter und dessen neu Mann
in ein andere Stadt
(mit Mutter bin schon 10 Jahre getrennt)
mein einkommen ist 2300 € netto im Monat
(Inklusiv Weihnacht und Urlaubsgeld)
nun, mein frage:
wie viel Unterhalt habe ich
an mein 2 ältere Kinder zu bezahlen ?

  Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 27.07.2009
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich anhand der gegebenen Informationen wie folgt:

Für die Berechnung des Unterhalts sind vom monatlichen Nettoeinkommen, wenn Sie nicht selbständig tätig sind, berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von pauschal 5 % abzuziehen. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, müssen sie im Einzelnen dargelegt und nachgewiesen werden.

Weiterhin ist die Unterhaltsleistung gegenüber Ihrem dreijährigen Kind einkommensmindernd zu berücksichtigen.

Daraus ergibt sich ein Einkommen der Einkommensstufe 2 der anzuwendenden Düsseldorfer Tabelle. Für Ihre 15 und 16 Jahre alten Kinder sind daher 314,00 EUR monatlich (je Kind) zu zahlen, sofern die Kindesmutter das Kindergeld bezieht.

Wenn das Kindergeld nicht an die Kindesmutter, sondern an Sie gezahlt wird, beträgt der zu zahlende Unterhalt 396,00 EUR monatlich je Kind.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

S. Schöne-Köppche
Rechtsanwältin


-----

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche, Kohlgartenstraße 15, 04315 Leipzig

Rechtsanwalt für Familienrecht finden.

-----



 Weitere Fragen, die Sylvia Schöne-Köppche beantwortet hat:

Eheleute
08.12.2011
22 €

zwei Häuser auf einem Fundament
02.12.2011
35 €

Kaufpreiszahlungsverzug und fortlaufende Kosten der Immobilie
04.08.2010
35 €

Frage zu gemeinsamer Kreditschuld zu Wohneigentum
13.03.2010
30 €

Bergrecht//Bundesberggesetz § 42
13.10.2009
100 €

Unterhalt
27.07.2009
40 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Familienrecht

Umgangsrecht
25.04.2012
65 €

Unterhaltszahlungen
20.03.2012
40 €

Kindesunterhalt
31.01.2012
25 €

Beabsichtigte Heirat
22.10.2011
40 €

Gütertrennung
13.10.2011
50 €

umgangsrecht für ein uneheliches 2 1/2 jahre altes kind
29.09.2011
31 €

Unterhalt für meine Tochter
13.09.2011
40 €

Kindesunterhalt-Verzug
30.06.2011
25 €

Zugewinnausgleich nach Scheidung
07.06.2011
40 €

Trennung
30.05.2011
50 €