KFZ-Reparaturkosten - Neu für Alt
Frage gestellt am 2010-06-29 11:35:10.183
Frage gestellt von Werner007
Rechtsgebiet Inkassorecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 72
Aufrufe der Frage 3813
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einem Verkehrsunfall hatte ich mein PKW in eine von der KFZ-Versicherung empfohlenen Werkstatt zur Reparatur gebracht. Bei der Abholung des wieder instandgesetzten PKWs meinte die Werkstatt, dass die Versicherung des Unfallschuldigen wahrscheinlich nicht die vollen Reparaturkosten übernehmen wird und ich (obwohl unschuldig) einen Teil, nach einer Regelung "Neu für Alt" (Austausch von Verschleißteilen), selbst tragen werde. Wie angekündigt - ist dies auch eingetreten. Nun verlangt die Werkstatt von mir die Begleichung "des Eigenbeitrags", obwohl ich dazu keinen Auftrag erteilt habe, obwohl ich dafür nicht mein Einverständnis gegeben hätte und/oder ich mindestens rechtzeitig oder vorab von der Werkstatt informiert worden wäre. Die Werkstatt musste doch vor der Reparatur das Einverständnis der Versicherung über die Reparaturkostenübernahme einholen (wurde sicher getan)! Ich als „Kunde“ und Geschädigter wurde darüber nicht informiert wie auch mindestens gefragt! Außerdem, selbst die Versicherung meinte (telefonisch), dass die Werkstatt die Möglichkeit gehabt hätte das defekte Bauteil nicht mit einem neuen Ersatzteil, sondern mit einem funktionstüchtigen Gebrauchtteil zu erneuern und somit keine zusätzliche Kosten auf mich zugekommen wären!
Muss ich die Forderung der Werkstatt auf die Begleichung des "Eigenbeitrags" entsprechend "Neu für Alt" annehmen, obwohl ich darüber vorab nicht informiert wurde? Muss ich eine Rechnung über eine Leistung begleichen, die ich nicht explizit in Auftrag gegeben habe und von der ich keine Kenntnis hatte? Hat die Werkstatt mir gegenüber nicht etwas versäumt? Ist diese Praxis "Neu für Alt" überhaupt rechtens?
Vielen Dank !
Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-06-29 12:26:03.533
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