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 Kündigungszeit


Frage gestellt am 11.09.2015
Frage gestellt von Irmchen
Rechtsgebiet Arbeitsrecht (Arbeiter u. Angestellte, TVöD)
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 80
Aufrufe der Frage 5356


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 9/2007 unbefristet im Öffentlichen Dienst (TV-L) beschäftigt. Von 9/2005 bis 8/2007 war ich befristet bei demselben Arbeitgeber beschäftigt. Welche Kündigungsfrist gilt für mich? Nach eigenen Recherchen sind es fünf Monate zum Quartalsende. Stimmt das?

Und noch eine Frage: Könnte ich mich auch beurlauben lassen oder können das nur Beamte?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und freundliche Grüße

Irmgard Böger


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 13.09.2015
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :


Sehr geehrte Ratsuchende,

nach Ihrer Schilderung haben Sie die Frist richtig berechnen.

Sie sind mindestens 10 Jahre, aber noch keine 12 Jahre dort beschäftigt. Dann beträgt die Frist fünf Monate zum Quatalsende, wie Sie selbst schon erkannt haben.

Bei der Berechnung werden auch die Vorbeschäftigungen zu berücksichtigen sein. Dabei spielt es keine Rolle, dass diese Vorbeschäftigung befristet gewesen ist.


Hinsichtlich der Beurlaubung ist es so, dass diese nur bei Beamten/Beamtinnen möglich ist.

Als Angestellte können Sie nur bei besonderen und persönlichen Anlässen kurzzeitige bis zu drei Tagen unter Fortzahlung Ihrer Vergütung oder Lohn von der Arbeit freigestellt werden. Das sind aber nur Ausnahmefälle, wie Tod von Angehörigen, Hochzeit etc.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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