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 Dienstunfàhigkeit


Frage gestellt am 11.09.2017
Frage gestellt von Elkewolke
Rechtsgebiet Beamtenrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 84
Aufrufe der Frage 4165


Wurde am 01.07.2017 Dienstunfàhig geschrieben und in die Pension vom Betriebsarzt versetzt.Nun bin ich auf einet ambulanten Reha und die Àrztin sagt heute zu mir Sie schreibt in den Abschlussbericht das ich fur ein paar Stunden arbeiten kann. Wird jetzt der Befund vom Betriebsarzt der mich in die Pension geschieckt hat aufgehoben?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 12.09.2017
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende


eine Reaktivierung des vorzeitig pensionierten Beamten bei (ggf. teilweiser) Wiederherstellung der Dienstfähigkeit ist grundsätzlich möglich.


Insoweit ist es Pflicht des des Beamten, an Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu arbeiten.


Das ergibt sich aus § 29 IV Beamtenstatusgesetz und § 46 IV BBG.



Der Dienstherr kann einen Beamten also wieder in das Beamtenverhältnis berufen, wenn die Dienstfähigkeit ganz oder in bestimmtem Umfang wieder hergestellt ist.




Dazu bedarf es aber immer einer neuen, ausdrücklichen Entscheidung des Dienstherrn.

Haben Sie nun eine Entscheidung über die Dienstunfähigkeit und Pensionierung, kann der Diensther es also nicht einfach ändern.

Er müsste einen neuen Bescheid erlassen, gegen den Sie dann aber Widerspruch und Klage als Rechtsmittel haben,


Und so ein Rechtsmittel wird nach Ihrer Schilderung Erfolg haben, wenn Sie derzeit noch ein abweichendes Attest vorweisen können.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
htts://rabohledotcom.wordpress.com

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