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 PAKET FUER NACHBAR ANGENOMMEN UND VOR DER TUER GESTELLT


Frage gestellt am 2013-08-17 11:14:26.972
Frage gestellt von Eva
Rechtsgebiet Haftpflichtrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 71
Aufrufe der Frage 3793


Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einige Tagen hat meine Mutter ein Paket angenommen. Ich war nicht zu Hause. Meine Mutter spricht kein deutsch und sie weisst genau dass wir keinerlei Paketen von Nachbarn abholen. Meine Mutter hat das Paket angenommen nur weil sie dachte es waere ein Paket fuer uns, aber das war nicht der Fall. Es war ein groesses Paket fuer ein Nachbarn.

Abends habe ich das Paket vor der Tuer gestellt (ich habe 2 Nachbarn aus asiatischen Herkunft mit 2 aehnlichen Namen). Ich habe leider das Paket vor der falschen Tuer gelassen. Ich bin zu der Wohnung an dem Tag mehrmals gegangen und habe dort geklingelt aber niemand hat aufgemacht.

Es sind ein paar Tagen vergangen und ich habe das Paket nicht mehr gesehen, ich dachte es waere jetzt bei dem richtigen Empfaenger. Ein paar Tagen spaeter klingelt bei mir den Nachbar und sagt ich habe eine Sendung fuer ihn empfangen. Wir haben durch das ganze Gebaeude gesucht (wir sind 10 Nachbarn) und das Paket war nicht da.

Jetzt meint mein Nachbar ich muss haften. Ich bin mir sicher ich muss nicht haften. Es ist ueblich dass bei uns im Haus die Sendungen vor der Haustuer gelassen werden. Meine Nachbarn lassen mir auch die Paketen vor der Tuer stehen!

Warum muss ich bezahlen wenn ein Paket an meiner Mutter die kein deutsch spricht ausgehaendigt wird? Sieht der Postbote nicht dass die Person kein deutsch kann und die Postboten wissen schon dass bei mir nichts zu suchen ist. Ich will keine Pakete annehmen und das wissen sie alle. Warum versuchen sie das bei meiner Mutter?

Was kann ich machen? Muss ich haften? Mein Mann sagt wir muessen haften. Ich habe ihm gesagt: NEIN, das muessen wir nicht.

Wuerde das hier meine Haftplicht bezahlen? das ist klar ohne Fahrlaessigkeit passiert.

Danke Ihnen!

mfG

Eva Gomez


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-08-17 11:43:15.209
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie haften nicht.

Dieses hat in einem ähnlich gelagerten Fall das LG Hamburg entschieden (LG Hamburg, Beschluss v. 13.12.2005, 317 S 70/05).

Es fehlt an einer Rechtsgrundlage. Es gibt weder eine vertragliche, noch eine gesetzliche Grundlage, die Sie zum Schadensersatz verpflichtet.

Da Sie nicht haften, wird auch Ihre Haftpflichtversicherung nicht eingreifen.



Die Nachbar hat eventuell sogar noch einen Lieferanspruch gegen den Händler, oder einen Ersatzanspruch gegen den Zusteller. Aber an Sie kann er sich nicht halten.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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Anwalt für Haftpflichtrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Eva hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
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Frage wurde schnell beantwortet:
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