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 WARENBETRUG


Frage gestellt am 2014-11-10 15:35:06.782
Frage gestellt von hansolo
Rechtsgebiet Handelsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 10
Aufrufe der Frage 2161


Hallo liebe Berater und Anwälte

Ich habe im April per ebay Kleinanzeige ein gebrauchtes Auto teil verkauft und sah diese als in einem guten fast neuem Zustand wobei der Käufer es als nicht so schön sah.
Wie dem auch sei hat er mich nach dem Erhalt der Ware angesprochen und wolte sein Geld zurück wo rauf ich mit nein antwortete da dies ein privater kauf War wo es keine Garantie gebe.
Hab ihn jedoch vorgeschlagen es dann doch zu tun aber das geld Ende des Monats geben kann weil ich derzeit nicht in der Lage war.
Hat er abgelehnt weil er es sofort haben wolt.

Jetzt hab ich eine Anzeige bekommen wegen WARENBETRUG
was soll ich jetzt tun
Ich seh mich in der Sache voll im recht
Bitte um Hilfe
Mit freundlichen grüßen
kockaya


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-11-10 19:41:59.857
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


der einzig richtige Rat lautet:

Nichts sagen, einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann nach Akteneinsicht und Rücksprache eine Einlassung für Sie abgibt.


Denn ohne Kenntnis des gesamten Inhaltes der Ermittlungsakte wäre es fatal, voreilig eine Stellungnahme abzugeben. Erst muss klar sein, was genau Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweise zur Verfügung stehen.

Nach Ihrer Schilderung liegt keine Straftat vor, allerdings ist auch die Verkaufsanzeige genau zu prüfen, ob dort vielleicht iregndetwas zugesagt worden ist.

Denn "schön" oder "nicht schön" wird keine rechtliche Auswirkung haben, so dass man nicht erkennen kann, womit Sie getäuscht ahben sollen.

Und wenn Sie dann noch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne rechtliche Notwendigkeit sogar freiwillig die Rückabwicklung anbieten, kann Ihnen kein Vorwurf gemacht werden.

Aber man muss die Akte kennen, denn ansonsten kann jedes Wort falsch sein.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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