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 Fußmassage


Frage gestellt am 2010-03-17 19:39:32.932
Frage gestellt von Nickname
Rechtsgebiet Medizinrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 73
Aufrufe der Frage 6157


ich bin Geschäftsführer bzw
Schuhverkäufer in einem FußgesundSchuhhaus u. Bequemschuhhaus!
(Angestellter)
Ich möchte ab sofort gegen Entgelt 15,00
hier im Ladenlokal und auch Büro- u. Hausbesuche folgendes anbieten:
Fussmassage bzw. Fuss-Öl-Massage.
und dies ebenfalls in einem Flyer bewerben.
Frage: "DARF ICH DAS RECHTLICH?"
und teilen Sie mir zuerst Ihr HONORAR mit- spätestens morgen früh brauche ich die Antwort!


  Rechtsanwalt Gordon Neumann hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-03-17 20:15:25.948
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

die Frage kann man nach den mitgeteilten Informationen zunächst einmal mit einem "ja" beantworten.

Die rechtliche Bewertung könnte sich jedoch bei einem geänderten Sachverhalt ändern. Es wäre daher sinnvoll, miteinander zu telefonieren. Bitte rufen Sie mich gleich morgen früh ab 08:30 Uhr hier im Büro an: 040-32809780.

Mit freundlichen Grüßen

Gordon Neumann
Rechtsanwalt
www.wns-partner.de

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Gordon Neumann, Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg

Anwalt für Medizinrecht beim Anwalt-Suchservice



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