Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Kieferorthopädische Behandlung


Frage gestellt am 29.09.2020
Frage gestellt von Trauermiene
Rechtsgebiet Medizinrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 70
Aufrufe der Frage 2985


Mein Sohn war bis 18.6.2020 in kieferorthopädischer Behandlung. Vertraglich vereinbart hatten wir einen Betrag von 1998,37 E ausgemacht die ich in raten auch bezahlt habe. Nun weigert sich der Kieferorthopäde die notwendigen Unterlagen auszustellen bit der Begründung : Die Behandlungskosten sowie die Laborkosten seien gestiegen sowie auch die Punktwerte.Er fordert nunmal nochmals einen Betrag deswegen in Höhe von265,21 Euro Vertragsbeginn war am 6.5.2014 bei dem die Behandlungsdauer auf 3-4 Jahren angesetzt war.
Nach Auskunft mit der Krankenkasse wurde im Februar 2020 ein Nachtrag vom behandelden Arzt gestellt und erstattet das exakt die gleiche summe ist, wie ich bezahlen soll.(265,21 Euro)
Auch meinte die Sachbearbeiterin der Krankenkasse das die Verträge die ich mit ihm abgeschlossen habe private sind und er eigentlich eine Abtrittserklärung benötigte. Das existiert auch nicht.
Der behandelde Arzt verweigert mir zudem Akteneinsicht bzw. Kopien aus diesem Nachtrag obwohl er einen kleinen Betrag von mir überwiesen bekommen hat.
Ihre Meinung ?

Mit lieben grüßen
Sonja


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 30.09.2020
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


nach Ihrer Schilderung sollten Sie nicht zahlen.

Bei einer Festpreisabrede ist es das Risiko des Arztes, wenn sich Leitungen verteuern. Er hätte Sie dann vor der entsprechenden Teilbehandlung ausdrücklich über die Verteuerung informieren müssen.

Zudem haben Sie nach § 630g BGB das Recht, die Patientenakte einzusehen. Das sollten Sie schriftlich unter Fristsetzung von 14 Tagen fordern.

Dieses Recht kann der Arzt nur verweigern, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Das ist hier nicht der Fall.

Nach Fristablauf sollten Sie dann einen Rechtsanwalt einschalten.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
https://rabohledotcom.wordpress.com

OLDENBURGISCHE LANDESBANK AG
(BLZ 280 200 50) KTO.-NR. 1425948500
BIC: OLBODEH2XXX
IBAN: DE 67 2802 0050 1425 9485 00

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Medizinrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Trauermiene hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Schaden an Mietfahrzeug verursacht
18.06.2024
70 €

Kündigungsfrist für Dauer-Jahres-Campingplatz
16.05.2024
50 €

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
04.03.2024
40 €

EV - Termin
19.12.2023
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
22.10.2023
40 €

Ausfallhonorar
11.10.2023
65 €

Campingplatz
17.09.2023
40 €

Aufhebungsvertrag
05.08.2023
40 €

Geschenk für Enkel
02.08.2023
20 €

Umgangsrecht der Großmutter.
02.08.2023
25 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Medizinrecht

Ausfallhonorar
11.10.2023
65 €

Kieferorthopädische Behandlung
29.09.2020
25 €

Diagnosefehler
15.03.2012
40 €

Fußmassage
17.03.2010
20 €