Verjährung eingetreten ja od. nein
Frage gestellt am 2009-12-10 12:50:12.967
Frage gestellt von 120359
Rechtsgebiet Ordnungswidrigkeitenrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 45
Aufrufe der Frage 3245
Folgender Sachverhalt:
am 01.07.09 fuhr ich mit dem PKW eines Bekannten auf der BAB 3 Richtung Frankfurt. Dabei bin ich bei einer Geschwindigkeitsüberwachung per Vidio angeblich 59 km/h zu schnell gefahren (130 km/h waren erlaubt). Am 24.07.09 wurde dem Bekannten eine Anhörung im Bußgeldverfahren zugeschickt mit der Aufforderung über den Fahrer Auskunft zu geben. Diese Auskunft zu meiner Person hat der Bekannte unmittelbar schriftlich abgegeben. Heute am 10.12.09 habe ich einen Bußgeldbescheid nebst 4 Wochen Fahrverbot erhalten. Datum des Bußgeldbescheides ist der 07.12.09.
Meine Frage lautet ist hier die 3 Monatige Verjährung eingetreten?
MFG H. Schmidt
Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2009-12-12 10:59:40.915
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