Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld zugleich Anhörung gem. §55
Frage gestellt am 26.08.2010
Frage gestellt von Sanna
Rechtsgebiet Ordnungswidrigkeitenrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 51
Aufrufe der Frage 9303
Hallo,
ich habe einen Brief des Bundespolizeipräsidiums - Zentrale für Bußgeldstelle Halle erhalten.
Darin werde ich beschuldigt eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben und werde aufgefordert die 25 € Verwarnungsgeld zu zahlen. Gleichzeitig wird mir die Möglichkeit gegeben eine Erklärung abzugeben womit der Fall wohl noch einmal geprüft würde.
Zu dem Fall:
Ich bin eines morgens über die Bahngleise gelaufen, da ich sonst die Bahn verpasst hätte. Zudem musste ich den Zug nehmen um nicht zu spät bei einem Vorstellungsgespräch zu sein. Gerne habe ich dies nicht gemacht, erst recht nicht im Anzug und High Heels.
Zwei Ticketprüfer haben mich dabei beobachtet und mich später im Zug zur Rede gestellt. Dort wurde ich darüber belehrt, was ich da eigentlich gemacht habe. Ich habe mich für die Tat entschuldigt und zu verstehen gegeben, dass ich mir des Ausmaßes diese Fehlverhaltens nicht bewusst gewesen sei.
Ich bin davon ausgegangen, das es bei der Belehrung bliebe und erst bei einem nochmaligen Verstoß zu Konzequenzen käme.
Ich habe nun folgende Fragen:
- Welche Konsequenzen hat diese Verwarnung. Ist sie als "gelbe Karte" zu verstehen?
Ist es mit dem zahlen der 25 € getan, oder wird diese Vergehen z.B. im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt und bleibt dort für alle Ewigkeit. Verjährt sie irgendwann?
- Könnte es erfolgt haben die Umstände zu erklären und darauf zu hoffen, dass die Sache eingestellt wird?
- Bei der Verwahrung ist die Uhrzeit falsch angegeben worden, soll ich auf eine Korrektur bestehen? Denn laut dieser Uhrzeit hätte ich noch 5 Minuten Zeit gehabt das Gleis über die Treppe zu erreichen.
Über eine rasche Beantwortung meiner Fragen Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sanna
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 26.08.2010
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Der Fragesteller
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