Veterinärwesen
Frage gestellt am 21.03.2013
Frage gestellt von lenuela
Rechtsgebiet Ordnungswidrigkeitenrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 61
Aufrufe der Frage 3724
Als verantwortliche Filialleiterin einer Bäckereifiliale wird mir vorgeworfen, grob fahrlässig meine Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Sowohl bei der Überprüfung, wie auch bei der Nachkontrolle wurden Mängel festgestellt, seitens des Veterinärsamt. Zu beiden Kontrollen war ich Krank geschrieben und nicht in der Firma tätig. Der verantwortliche Bezirksleiter bekam den gleichen Bußgeldbescheid über 230.- Euro. Wie ist die Rechtslage? Ich bin Arbeitnehmer und nicht selbstständig.
Rechtsanwalt Oliver Blum hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 21.03.2013
Sehr geehrte Frau Bux,
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Oliver Blum, Ludwigstraße 4, 91126 Schwabach
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