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 Unterlassungsverpflichtungserklärung


Frage gestellt am 2009-08-31 08:59:18.5
Frage gestellt von sharazad
Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 44
Aufrufe der Frage 4607


Ich bin im Networkmarketing tätig und betreibe eine eigene Homepage, in der ich eine Aussage bzw. einen Link angegeben habe, die einem Mitbewerber angeblich schadet. Darauf bekam ich Post von einem Anwalt mit der Aufforderung eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben und außerdem eine Kostenerstattung in Höhne von 1380,- Euro zu zahlen. Ist dies rechtlich korrekt oder kann ich dagegen angehen?


  Rechtsanwalt Wolfgang Buerstedde hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-08-31 10:02:12.462
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Frau Sharazad,

herzlich möchte ich für Ihre Anfrage bedanken.

Ob die Abmahnung und die Abgabe der Unterlassungserklärung begründet ist, hängt davon, ab, ob die gemachte Aussage bzw. der Link gegenüber dem Mitbewerber eine unlautere geschäftliche Handlung darstellt.

Beispielsweise verbeitet § 4 Nr. 8 UWG, dass über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind.

Ohne nährere Angaben zum Sachverhalt kann ich nicht beurteilen, ob die Abmahnung und damit die Unterlassungerklärung gerechtfertigt ist.

Des Weitern sollte geklärt werden, ob der Erstattungsanspruch in Höhe von 1380 Euro gerechtfertigt ist. Der Streitwert im Wettbewerbsrecht wird häufig zwischen 20.000 und 50.000 Euro angesetzt.
Ob der Streitwert hier zu hoch - und damit auch die Anwaltsgebühren - zu hoch angsetzt sind, sollten Sie überprüfen lassen.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen eine Frist zur Unterschrift vorgelegt worden ist.

Sie sollten daher zügig einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen.

Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Anwalt der Gegenseite ein Eilverfahren anstrengt und dann noch weitere Kosten auf Sie zukommen.

Gerne bin ich Sie bereit in der Angelegenheit zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
kanzlei@gutjur.de


zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Wolfgang Buerstedde, Rathausstraße 16, 53332 Bornheim

Anwalt für Wettbewerbsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller sharazad hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
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Frage wurde verständlich beantwortet:
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Frage wurde schnell beantwortet:
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