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 Nachlass


Frage gestellt am 2011-06-14 10:16:16.848
Frage gestellt von Liberta
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 28
Aufrufe der Frage 6738


Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang Juni ist meine Mutter gestorben und meine Schwester und ich ordnen nun den Nachlass. Darin fand sich auch eine notariell Beglaubigte brieflose Grundschlud über 35.000 Euro zugunsten der Verstorbenen. Die Rückzahlung fand in monatlichen Raten zu je 300 Euro statt. Da die Eintragung der Grundschuld aus dem Jahr 2005 stammt, ist davon auszugehen, dass der Betrag noch nicht vollständig zurückgezahlt wurde. Frage: Was müssen wir nun tun? Muss diese Grundschuld nun auf die Erben übertragen werden?

Freundlich Grüße


  Rechtsanwalt Wolfgang Buerstedde hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-06-14 10:50:32.197
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Frau Liberta,

bevor Sie die Erbschaft annehmen, sollten Sie klären, ob diese nicht überschuldet ist. Dann sollten Sie die Erbschaft ausschlagung. Grundsätzlich läuft die 6-wöchige Frist, mit Ihrer Kenntnis vom Tod Ihrer Mutter und der Kenntnis des Berufungsgrundes, also ob Sie aufgrund Testaments oder gesetzlicher Erbfolge erben.

Sollte Sie die Erbschaft annehmen, haften die Miterben - entsprechend Ihre Erbquote - auch für die Schulden - also für das Darlehen, welches mit der Grundschuld gesichert wurde.
Sie sollte sich von der Bank sprechen, klären, wieviel der Grundschuld noch offen ist, ob vielleicht nicht eine sofortige (Tilgung) möglich ist.

Sollten Sie das Grundstück übernehmen, sollten Sie innerhalb von 2 Jahren die Grundbuchberichtigung durchführen. Dann ist die Berichtigung kostenfrei.

In Hinblick auf die Grundschuld müssen für das Grundbuch nichts ändern. Die Grundschuld haftet am Grundstück.

Die Grundschuld kann erst gelöscht werden, wenn die Bank eine entsprechende Löschungsbewilligung erteilt. Dies würde Sie voraussichtlich erst nach Begleichung des Darlehens tun.

Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Wolfgang Buerstedde, Rathausstraße 16, 53332 Bornheim

Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Liberta hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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