Kaltakquise bei kostenlosem Service
Frage gestellt am 29.10.2020
Frage gestellt von Bauernhof
Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 64
Aufrufe der Frage 2031
Wir sind ein Unternehmen, dass einen kostenlosen Service für Bauernhöfe und ländliche Betriebe anbietet. Er soll Menschen die Landwirtschaft wieder näher bringen und unsere Bauern unterstützen. Diese bezahlen dafür nichts, profitieren eher davon - sowohl finanziell als auch ideell.
Unsere Kunden dagegen bezahlen für diesen Service.
Unsere Frage lautet: Dürfen wir bei jeden Landwirt davon ausgehen, dass er Interesse an unserem kostenlosen Angebot haben könnte und ihn darum per Email (oder Telefon) darüber informieren, dass es diesen Service gibt und ihm anbieten kostenlos dabei zu sein?
Oder ist das dem Wettbewerbsrecht nach nicht möglich?
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 30.10.2020
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :





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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg
Anwalt für Wettbewerbsrecht beim Anwalt-Suchservice
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