Samstagszuschläge
Frage gestellt am 12.10.2009
Frage gestellt von rocky
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 04
Aufrufe der Frage 1853
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Unternehmen wurde bis April ein Zuschlag zur Samstagsarbeit gezahlt und ab Mai wurde er ohne Vorankündigung gestrichen. Einige Mitarbeiter haben laut Arbeitsvertrag einen Anspruch auf den Zuschlag, anderen Mitarbeiter wurde er auch gezahlt obwohl er bei diesen nicht im Arbeitsvertrag stand. Haben Arbeitgeber diesbezüglich schon angemahnt, dass er diesen Zuschlag nachzahlen soll. Leider hat er es bis heute noch nicht getan und meint er müßte dies nicht machen. Nun meine Frage: Haben alle Mitarbeiter einen Anspruch auf die Zuschläge und wie kann ich sie außergerichtlich durchse4tzen?
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt André Sämann hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 12.10.2009
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