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 Eigentumsübertragung


Frage gestellt am 19.03.2010
Frage gestellt von Erasmus
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 31
Aufrufe der Frage 1550


Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich möchte noch kein Testament aufsetzen.
Aber, für den Fall meines Ablebens möchte ich, dass mein Bruder ohne weiteres meinen PC samt Zubehör sofort aus meiner Wohnung holen kann, da auf dem PC alle für ihn relevanten Daten vorhanden sind. (Ich bin ledig.)
Kann ich das regeln, indem ich das Eigentum an dem PC sofort auf meinen Bruder übertrage - und wie ?
Mit freundlichen Grüßen
Erasmus

  Rechtsanwältin Anke Schüler hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 19.03.2010
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Schenkungsvertrag bedarf der notariellen Form. Im Alltag wird die mangelnde Form durch die faktische Übereignung geheilt. Das ist in Ihrem Fall nicht möglich.

Ihnen bleibt nur die Wahl zwischen notariellem Vertrag oder handschriftlichem Testament. Im Testament können Sie verfügen, dass Ihr Bruder die EDV Anlage als Vermächtnis erhält und es im Übrigen bei der gesetzlichen Erbfolge bleiben soll.

Das Testament muss als solches gekennzeichent sein, Sie müssen es handschriftlich verfassen und dürfen das Datum und den Oert nicht vergessen.
Selbstverständlich müssen Sie es unterschreiben.

Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schüler
Rechtsanwältin
www.anwaltskanzlei4u.de


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Anke Schüler, Markt 19, 53721 Siegburg

Rechtsanwalt für Erbrecht finden.

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Der Fragesteller Erasmus hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Danke für die superschnelle Antwort!!



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