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 erbe ausschlagen


Frage gestellt am 21.09.2010
Frage gestellt von julchen
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 1973


ich habe eienen Witwer mit 4 Kindern geheiratet der am 26.8 vertsarb wir haben ein berliner Testament im jahr 2005 gemacht und dann 2009 mir auf einem der Häuser ein Nissbrauchsrecht bzw.lebenslanges Wohnrecht notariel eingeräumt..die Kinder wohnen in anderem Haus ..insgesamt lauten die Schulden bei der bank auf 220.000 Euro..Frage wenn ich das Erbe ausschlage innerhalb der 6 Wochen Frist..wie schnell muss ich das Haus räumen und darf ich die Möbel behalten?diese habe ich vor Jahren ja aus meienr alten Wohnung in Köln mitgebracht danke

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 21.09.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Möbel können Sie behalten, es sei denn Sie hätten diese dem Verstorbenen geschenkt.
Wenn Sie das Erbe ausschlagen und für diesen Fall nichts anderes im Testament bestimmt ist, werden die Kinder des Erblassers Erben. Diese erben das Grundstück mit dem Nissbrauchsrecht bzw. lebenslangem Wohnrecht belastet. Damit dürfen Sie in dem Haus wohnen bleiben, es sei denn der Gläubiger läßt das Grundstück zwangsversteigern und hat im Grundbuch einen besseren Rang, als Ihr Nissbrauchsrecht bzw. lebenslanges Wohnrecht.

Jemand, der das Haus in der Zwangsversteigerung erwirbt, kann Ihnen mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Mit freundlichen Grüßen



Bernhard Müller Rechtsanwalt


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