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 Forderung der Kaution


Frage gestellt am 2014-07-03 15:16:58.364
Frage gestellt von samoa
Rechtsgebiet Mietrecht und Pachtrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 10
Aufrufe der Frage 4869


Hallo,

ich bin im Februar 2014 aus meiner alten Wohnung in eine neue gezogen und warte seit dem auf meine Kaution von meiner ehemaligen Vermieterin. Sie reagiert nicht auf meine Briefe, selbst dann nicht, wenn ich sie per Einschreiben/Rückschein versende.
Es handelt sich um einen guten Betrag den ich aktuell auch sehr gut gebrauchen könnte. Wir hatten ein sehr gutes Mietverhältnis und habe sogar nach meinem Auszug eine neue Nachmieterin für sie gefunden, so dass ein nahtloser Übergang für meine ehemalige Vermieterin entstanden ist. Daher verstehe ich nicht, wieso ich auf meine Kaution warten muss geschweige denn, meine Ex-Vermieterin mich in keinsterweise in Kenntnis setzt, wie lange und warum ich auf die Rückzahlun der Kaution warten muss. Auch auf meine ausdrückliche Bitte mir mitzuteilen, wie lange ich noch warten muss, ist sie bis heute nicht eingegangen. Was kann ich nun tun?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-07-03 16:29:18.366
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


ein Vermieter muss die Kaution nur dann in voller Höhe zurückzahlen, wenn seine sämtlichen Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind.

Ist das nicht der Fall, weil mögliche Reparaturen noch durchgeführt werden müssen oder die Nebenkostenabrechnung nach aussteht, darf der Vermieter die Kaution zunächst behalten.

in der Regel räumen die Gerichte dem Vermieter ein Recht von sechs Monaten ein, über die Kaution abzurechnen. Allerdings kann im Einzelfall die Frist variieren.

Schreiben Sie die Vermieterin an und fordern Sie eine Kautionsabrechnung (nebst Zinsen) und Zahlung. Setzen Sie dafür eine Frist bis zu 31.07.2014.

Reagiert die Vermieterin nicht oder zahlt Sie nicht, sollten Sie dann einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.

Dafür besteht vielleicht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen:

http://ra-bohle.blog.de/2013/05/31/beratungshilfe-16075410/


Keineswegs sollten Sie also nach Fristablauf untätig bleiben.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Mietrecht und Pachtrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller samoa hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Vielen Dank!



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