lohnpfändung
Frage gestellt am 13.05.2010
Frage gestellt von adrian
Rechtsgebiet Zwangsvollstreckungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 84
Aufrufe der Frage 633
Hallo
Bin rumänische staatsbürger, wohnhaft in Deutschland, ich arbeite in Deutschland
Bin verheiratet und habe ein kind 8 jahre alt. Ehefrau und kind sind rumänische staatsbürger, wohnen in Rumänien. Ehefrau arbeitet nicht, hat keine einkünfte
Auf meine Lohnsteuerkarte ist LSK 1/0 eingetragen
Bei mein Arbeitgeber ist eine Lohnpfändung eingegangen. Der Arbeitgeber muss nun mein Lohnpfänden und dafür verwendet die Lohnpfändungstabelle wo er mich in die ungünstigster klasse eingestufft hat, bzw. er hat nicht berücksichtigt dass ich 2 unterhaltspflichtige personen finannziell untertütze.
Als begründung gab er an dass die familienmitglieder nicht in Deutschland angemeldet sind und steuerrechtlich auf die Lohnsteuerkarte nicht eingetragen sind.
Ich habe Heiratsurkunde und Geburtsurknde (Kind) vorgelegt aber es wird nicht annerkant
Frage: ist das ok dass meine familienmitglieder aus Rumänien in sache Lohnpfändung in meine gastland Deutschland nicht anerkannt sind?
Ich denke dass ich obwohl unterhaltpflichtig für meine Familie in Rumänien bin wie auch ein deutsche staatsbürger für seine Familie in Deutschland ist, ich bin hier nicht gleichbehandelt wie ein deutsche.
Was kann ich tun um meine Familienmitglieder nei d. Lohnpfändungsberechnung berücksichtigt zu werden?
Danke
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 13.05.2010
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