Pfändung Erbteil
Frage gestellt am 09.01.2012
Frage gestellt von urlaubstern
Rechtsgebiet Zwangsvollstreckungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 279
Betreff: Pändung Erbanteil
Text:Ich habe einen vollstreckbaren Titel und erfahren dass mein Exmann Miterbe einer Erbengemeinschaft ist. Ich weiss das das Erbe ein Sparbuch ist (bank und sparbuchnr weiss ich auch) Kopie des aerbscheines hab ich auch. Das Ag hat gesagt ich muss gegen die erbgemeinschaft pfänden und zwar das gesamterbe, darf aber das sparbuch nichf erwähnen. Mehr wollten die mir nicht sagen.Meine Frage: ist der Antrag ZP 311 richtig?? wie ist die formulierung in dem feld in dem ich den Drittschuldner angeben muss. Eilt
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 09.01.2012
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