Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Nachweis der Leistung


Frage gestellt am 06.12.2009
Frage gestellt von iguanas
Rechtsgebiet Kreditrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 64
Aufrufe der Frage 6389


Sachverhalt:

1. Ich ueberweise Geschaeftsfuehrer der Firma X den Betrag Y auf sein persoenliches Konto.

2. Geschaeftsfuehrer zahlt Betrag Y plus Betrag Z (den er mir dazugibt/"schenkt") auf das Firmenkonto.

3. Geschaeftsfuehrer (in Vertretung der Firma X) schliesst mit mir einen Darlehensvertrag ueber die Summe der Betraege Y plus Z.

Nach 5 Jahren wird das Darlehen faellig, moeglicherweise hat bis dahin die Geschaeftsfuehrung hat gewechselt. Ich habe nie etwas in das Firmenkonto eingezahlt - der Geschaeftsfuehrer hat es ja damals fuer mich getan.

Frage:
1. Habe ich eine Forderung ueber den Betrag Y plus Z?
2. Muss ich die Zahlung die damals der Geschaeftsfuehrer fuer mich taetigte nachweisen?
3. Wenn Antwort auf 2. "ja", wie weise ich die nach?

Danke.


  Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 07.12.2009

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des vorgegebenen Sachverhalts beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Einen Zahlungsanspruch haben Sie aus Ihrem Darlehensvertrag. Wenn der Geschäftsführer bei Vertragsschluss als Vertrater der Firma gehandelt hat, so haben Sie einen Rückzahlungsanspruch gegen die Firma. Voraussetzung für den Rückzahlungsanspruch gem. § 488 I Satz 2 BGB ist, dass Sie der Firma das Darlehen tatsächlich zur Verfügung gestellt haben. Dies müssen Sie, wie Sie selbst richtig gesehen haben (Frage 2) beweisen.

Nun besteht allerdings bei Ihnen die Besonderheit, dass Sie das Dalehen nicht auf ein Geschäftskonto der Firma, sondern auf ein Privatkonto des Geschäftsführers bezahlt haben. Bei der Frage des Nachweises wird es zunächst einmal auf den Überweisungstext ankommen. Eine Formulierung wie etwa "Darlehenszahlung gem. Vertrag für die Firma X" dürfte ein wichtiges Indiz sein. Vielleich steht auch im Dalehensvertrag etwas darin, ob und wie der Betrag bezahlt werden soll.

Eine günstige Formulierung im Darlehensvertrag wäre natürlich: "Betrag bereits erhalten am..." Gegebenenfalls kann der derzeitige Geschäftsführer als Zeuge aussagen.

Da bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt die Erbringung der Darlehenssumme in der Tat unklar sein könnte, wäre es der sicherste Weg, den Geschäftsführer zu bitten, entweder

einen neuen Darlehensvertrag mit der Firma zu fertigen, in welchem die Firma durch ihren Geschäftsführer bestätigt, dass sie den Betrag Y und Z bereits am XX XX erhalten hat, oder

Sie lassen sich den Erhalt der Darlehenssumme durch den Geschäftsführer der Firma nachträglich quittieren. Einen Anspruch auf Quittierung der Darlehensumme haben Sie aus § 368 BGB.

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der (vormalige) Geschäftsführer, als Zeuge vernommen, sich noch genau an die Zahlung des Darlehens erinnern kann, oder will.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlich Grüßen


Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin , ,

Anwalt für Kreditrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die beantwortet hat:

Bankforderung nach unberechtigter Überweisungen der Bank
23.08.2010
20 €

Kauf von Eigentum mit Lebenspartner
10.06.2010
50 €

Bausparer
09.03.2010
40 €

Nachweis der Leistung
06.12.2009
40 €

Möglichkeiten Kündigung Eigenbedarf
30.11.2009
25 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Kreditrecht

Kreditbetrug?
03.07.2014
25 €

Kreditvertrag/Bausparvertrag sind alle Schuldner??
30.05.2011
35 €

Nachweis der Leistung
06.12.2009
40 €