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 Kauf von Eigentum mit Lebenspartner


Frage gestellt am 2010-06-10 12:15:48.555
Frage gestellt von Margie
Rechtsgebiet Immobilienrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 92
Aufrufe der Frage 6192


Sehr geehrte Damen und Herren!

Mein Partner und ich interessieren uns für eine Wohnung in Hannover im Wert von ca. 160.000,-€.
Mein Partner hat keinerlei Barvermögen ausser einer Lebensversicherung die mit 20.000,-€ in vier Jahren zur Auszahlung kommt. D.h. um ein Darlehen bei Banken zu erhalten, würde ich mit meinem 80.000,-€ Anteil einsteigen. Meine Hälfte der Wohnung also bezahlt. Das erste Beratungsgespräch bei der Bank hat nun ergeben, dass ich in jedem Fall mit als Darlehensnehmer eingetragen werden und unterzeichnen müßte, was mir grosses Unbehagen bereitet und ich nicht weiss, ob das eine Tatsache ist.
Mein Partner denkt an eine ca. 15jahrige Rückzahlung des Kredits, also ein Zeitraum in dem sich viele Dinge und Lebenssituationen verändern können. Wie aknn ich nun mein Vermögen absichern sowohl gegen die Bank und im schlimmsten Fall gegen meinen Partner absichern? Generell bin ich der unromantischere und realistischere von uns beiden und möchte die Dinge für alle Eventualitäten geklärt haben, auch wenn mein Partner sich durch diese Einstellung gekränkt fühlt. Hinzu kommt, dass ich eigentlich aus dem süddeutschen Raum komme und mich nur aus Liebe zu meines Partners in Hannover niederlassen würde. Er hat eine neunjährige Tochter, die mit ihrer Mutter dort lebt.

Ich hoffe diese doch sehr privaten Angaben vermitteln Ihnen einen Eindruck meiner Situation. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank einstweilen,
mit den besten Grüßen
Martina Hoffmann


  Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-06-10 13:15:01.432

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie überlegen am Immobilienkauf mitzuwirken, so werden Sie Mitdarlehensnehmer über einen Kaufpreis von 160.000 EUR. Im Rahmen des Kaufvertrages, beziehungsweise der notariellen Beurkundung werden Sie sich der Zwangsvollstreckung in Ihr gesamtes Vermögen unterwerfen, das bedeutet, wird der Kredit notleidend, so haften Sie für 160.000 EUR. Diese kann die Bank dann direkt über den Gerichtsvollzieher oder über die Lohnpfändung beitreiben. Die Bank ist nicht an eine Zwangsversteigerung gebunden. Es ist also keineswegs so, dass Sie mit einem Anteil von lediglich 80.000 EUR einsteigen.

Eine Absicherung Ihres Vermögens ist insoweit nicht möglich.

Natürlich erhalten Sie im Gegenzug für das Darlehen auch (Mit-)eigentum an der Wohnung. Bei einer 100%igen Finanzierung, so wie ich sie bei Ihnen derzeit sehe, ist zu erwarten, dass auch bei einer zwangsweisen Verwertung der Immobilie, oder sogar im freihändigen Notverkauf, die offenen Verbindlichkeiten nicht vollständig gedeckt werden können.

Da Sie zu einer nüchteren Ansicht der Dinge neigen, müssen Sie auch den Fall des Scheiterns Ihrer Beziehung bedenken. In diesem Fall muss das gemeinsame Eigentum wieder auseinandergesetzt werden. Das bedeutet, durch Freihändigen Verkauf, oder bei Weigerung des anderen Teils im Wege der Teilungsversteigerung. Da die vorzeitige Rückführung des Darlehens ein Vorfälligkeitsentgelt nach sich ziehen kann, drohen auch hier finanzielle Verluste.

Sie merken, dass ich Sie massiv auf die möglichen finanziellen Gefahren hinweise. Eine eigene Immobilie ist wirtschaftlich dann sinnvoll, wenn sie langfristig genutzt werden kann.

Aus Ihrer Fragestellung glaube ich jedoch herauslesen zu können, dass Sie bezüglich des Erwerbes noch sehr gespalten sind. In derartigen Zweifelsfällen, vor allem bei einer 100%igen Finanzierung, sollte ein Kauf nochmals gut überdacht, wenn nicht sogar zurückgestellt werden. Um über das nötige Eigenkapital zu verfügen, sollte eventuell gewartet werden, bis die Lebensversicherung von 20.000 EUR zur Auszahlung kommt.

Sollten Sie sich für einen Kauf entscheiden, so ist es zu Ihrer Sicherheit dringend anzuraten, sich als hälftige Miteigentümerin im Grundbuch eintragen zu lassen. Weiterhin sollten Sie die Lebensversicherung Ihres Partners in die Darlehensrückführung fest einbauen. Hier ist an eine Bestellung als Sicherheit oder an eine Abtretung der Lebensversicherung oder an eine Verwendung der Lebensversicherung als Tilgungsersatz zu denken.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, so stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht









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