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 Bausparer


Frage gestellt am 2010-03-09 16:50:26.284
Frage gestellt von chrisb27
Rechtsgebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 93
Aufrufe der Frage 6449


hallo,
habe mit 16 jahren einen bausparvertrag abgeschlossen auf meinen namen und den auch unterschrieben........

er ist mittlerweile voll mit ca. 5000 eur.

vor 2 jahren hat mir meine mutter diesen bausparer weggenommen und das geld auf ein tagesgeldkonto umgebucht......

nun möchte ich das geld haben für ein neues auto, doch meine mutter gibts mir nicht......

was kann ich dagegen machen, es ist ja mein geld..........

danke im voraus für ihre hilfe

mfg
christian breu


  Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-03-09 17:16:57.774

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie 18 Jahre alt sind. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die Vermögenssorge Ihrer Mutter Ihnen gegenüber. Das bedeutet, Sie können über Ihr Vermögen frei verfügen und haben somit einen Herausgabeanspruch über die Summe von 5.000 EUR.

Zu klären ist zunächst, ob das Tagesgeldkonto auf den Namen Ihrer Mutter oder auf Ihren Namen lautet.

Sollte das Tagesgeldkonto auf Ihren Namnen lauten (was im Rahmen der Vermögenssorge korrekterweise geschehen sein sollte), so haben Sie einen Auszahlungsanspruch gegen die Bank. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität und Volljährigkeit gegenüber der Bank in Nachweis bringen. Das Geld muss Ihnen dann ausgezahlt werden.

Soweit das Tagesgeldkonto auf den Namen Ihrer Mutter lautet, so haben Sie keinen direkten Anspruch gegen die Bank, sondern lediglich gegen die Mutter.

Der Anspruchsgrund ist die sog. ungerechtfertigte Bereicherung, §§ 812 ff BGB. Sie müssten im Streitfalle nachweisen, dass Ihre Mutter über 5.000 EUR bereichert ist. Dies wird Ihnen im Regelfall mit einem Kontoauszug Ihres Bausparers gelingen, der die Umbuchung ausweist.


Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und dass sich die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit regeln lässt.

Sollten Sie weitergehende Hilfe benötigen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht beim Anwalt-Suchservice



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