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 Autounfall


Frage gestellt am 2011-09-13 17:40:13.906
Frage gestellt von Alpi3177
Rechtsgebiet Verkehrsstrafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 5303


Sehr geehrte Damen und Herren,


Meine Frau hatte am 01.03.2011 einen Autounfall mit unserem Nachbarn verursacht und es war auch Ihre Schuld. Sie hatte auch ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Meine Versicherung hat die Forderung der Gegenseite nicht anerkannt, daraufhin hat die Gegenseite die Sache über einen Anwalt laufen.

Ich und meine Frau haben jetzt einen Brief vom Landgericht Hamburg erhalten. Es ist eine Verfügung. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.

Meine Frau und ich sollen innerhalb von 2 Wochen wenn wir uns gegen die Klage verteidigen wollen, einen Anwalt auffinden.

Meine Fragen:

Meine Frau und ich wollen gar nicht gegen die Klage angehen, weil meine Frau Schuld hat.

1)Was sollten wir tun?
2) Wenn wir die Frist von 2 Wochen verstreichen lassen, würde uns was passieren?
3) Muss denn meine Autohaftpflichtversicherung dafür nicht aufkommen?
4) Mein Nachbar hat auch gesagt, dass er gegen uns nichts vornehmen will.


Vielen Dank für die Antwort.


  Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-09-13 18:15:24.987
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Herr Alparslan,

in Verkehrsunfallsachen ist es so, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers bestimmt, ob der Schaden der Gegenseite reguliert wird oder nicht. Sie können der Versicherung insofern keine verbindlichen Anweisungen erteilen.

Sollte es dann, wie hier, zu einem Gerichtsverfahren kommen, ist es üblich, neben der Versicherung des Unfallgegners auch zugleich den Halter des Unfallfahrzeugs und den Fahrer mit zu verklagen. Alle haften dann als Gesamtschuldner.

Dies ist für Sie und Ihre Frau aber nicht weiter tragisch, da sich grundsätzlich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung um die Rechtsverteidigung kümmert. Diese wird einen Rechtsanwalt beauftragen, der auch zugleich Sie und Ihre Ehefrau vertritt.

Sie können dann das gesamte Verfahren der Versicherung bzw. dem beauftragten Rechtsanwalt überlassen. Die Kosten des Verfahren und des Rechtsanwalts übernimmt, auch wenn der Prozess verloren geht, Ihre Versicherung, so dass Ihnen aus dem Rechtsstreit keine Nachteile entstehen werden. Natürlich werden Sie, wenn der Schaden der Gegenseite reguliert wird, in Ihrer Versicherung höher gestuft werden. Dies wäre aber auch bei einer Regulierung ohne Prozess der Fall.

Da gegen Sie und Ihre Frau im Fall des Ablaufs der 2-Wochen-Frist ein Versäumnisurteil ergehen könnte, sollten Sie dennoch, auch wenn dies wie gesagt üblich ist, bei Ihrer Versicherung vorsichtshalber nachfragen, ob diese bzw. deren Rechtsanwalt auch Ihre Vertretung übernimmt. Wird dies bestätigt, müssen Sie nichts weiter tun, außer Ladungen des Gerichts Folge zu leisten und Ihre Versicherung bzw. den Rechtsanwalt mit angefragten Informationen zu versorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Raoul Romberg
Rechtsanwalt





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Anwalt für Verkehrsstrafrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Alpi3177 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
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Eigene Anmerkung



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