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 Tschechischer Führerschein


Frage gestellt am 09.02.2011
Frage gestellt von TM2905
Rechtsgebiet Verkehrsstrafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 89
Aufrufe der Frage 7557


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in Tschechien meinen Führerschein erworben. Ich habe nie zuvor in Deutschalnd oder wo anders einen Führerschein gehabt. Mein Ersterteilter Führerschein ist in Tschechien gewesen. In Deutschland wurde mir die MPU angehängt weil ich bevor ich einen Führerschein hatte wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mehrmals Verurteilt wurde. Ich habe eine Speerfrist gehabt von 6 Monaten nachdem diese vorbei war hatte ich mich entschlossen in Tschechien meinen Führerschein zu machen aus Kosten gründen! Damit ich meinen Führerschein dort ( Tschechien ) machen kann, musste ich das Wohnsitz prinzip ( 185 Tage ) Regelung einhalten und einen Wohnsitz in Tschechien haben. Das war auch alles so wie es sein muss. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Führerscheinstelle bekommen das der Führerschein was in Tschechien erworben wurde mir nicht in Deutschland anerkannt wird. Dagegen habe ich einen Wiederspruch gemacht was bis heute noch nichts zurück kahm. Ich musste auch schon in der Zeit zur Führerscheinstelle da man mir in den Tschechischen Führerschein einen Vermerk gemacht hat das ich mit deiser nicht in Deutschland fahren darf. Gleichzeitig wurde mir von der Führerscheinstelle trotz einen Führerschein ( Tschechischer ) wieder eine Anzeige gegen mich erstattet wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, daraufhin habe ich von der Staatsanwaltschaft heute ein Schreiben bekommen das es eingestellt wurde. Zitat von der Staasanwaltschaft: Das Verfahren wird analog Paragraf 154d StPO im Hinblick auf den Beschluss des BayVGH vom 16.08.10 zur vorlage an den EuGH gem.Art 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorläufig eingestellt.
Soweit so gut sage ich mal, aber was ich nicht verstehe ist:
Laut der neuen 3. Führerscheinrichtlinie ist jedesmal erwähnt das bei Menschen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist usw. aber gilt denn die neue Führerscheinrichtlinie auch mir denn ich habe ja nie einen Führerschein gehabt. Mein erster Führerschein habe ich in Tschechien erworben, jetzt kommt aber die Führerscheinstelle und sagt mir das er den Führerschein nicht anerkennen möchte. Und zu meinen Wiederspruch habe ich auch nichts bekommen. Ich konnte leider nicht alles ausführlicher schreiben und ich konnte auch leider nicht das Schreiben an deise Email anhängen da es sowas nicht gibt hier deshalb bitte ich um verständniss.
Ich bedanke mich im vorraus bei Allen die mir helfen können.

MfG


  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 15.02.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,
die Verkehrsbehörde in Deutschland entscheidet nicht über die Wirksamkeit der Fahrerlaubnis in anderen Ländern, sondern nur im Bereich der BR Deutschland. Daher ist es egal, wo der Führerschein erworben wurde. es ist auch egal, ob andere Länder, z.B. Tschechien, dies anerkennen oder nicht. Das hat dann möglicherweise mit dem Europäischen Gerichtshof zu tun.
Konkret hat die Verwaltung ihr Verhalten in Deutschland geprüft und gewürdigt.
Der widerspruch muß aber begründet werden und ist dann Grundlage für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Sollte die Behörde nichts machen, kann gegen die Untätigkeit auch geklagt werden.
Im Rahmen der Klage kann auf das Verfahren beim EUGH verwiesen werden.

Ich empfehle hierzu einen Anwalt in Ihrer Nähe, der auch Verwaltungsrecht macht.
Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, bitte auf Prozeßkostenhilfe ansprechen.
Mfg J.Titz

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, In den Gärten 10, 53424 Remagen

Anwalt für Verkehrsstrafrecht beim Anwalt-Suchservice



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