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 Kündigung Mietverhältnis


Frage gestellt am 2010-11-29 15:04:37.645
Frage gestellt von herzline
Rechtsgebiet Mietrecht und Pachtrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 3693


Wir haben Anfang November unsere Wohnung zum 1. Dezember gekündigt und den Vermieter gefragt ob wir Nachmieter für ihn suchen sollen. Uns ist klar das es keine fristgerechte Kündigung ist. Er stimmte zu und war mit 2 Mietpartien die wir ihm vorgestellt haben einverstanden. Er hat dann beiden zugesagt und abgewartet. Bevor wir anfingen mit der Suche hat er uns gesagt dass die Miete bei 430 Euro bleibt.Dann hat er es sich aber anders überlegt und der einen Mietpartei gesagt die Miete erhöht sich jetzt und er will einen Staffelmietvertrag abschließen. Daraufhin hat der potentielle neue Mieter abgesagt.
Nun möchte er die fehlenden Monatsmieten von Dezember und Januar von uns haben. Meine Frage ist: muss ich ihm die Miete zahlen, obwohl er erst den Nachmietern zugestimmt hat und wir davon ausgingen das die Kündigung des Mietverhältnisses somit rechtskräftig ist?


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-12-03 10:51:14.247
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

aus den mir übersandten Schreiben läßt sich nicht entnehmen, dass der Vermieter garantiert hätte, Sie auch dann früher aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn der Mietvertrag mit den möglichen Nachmietern nicht zustande kommt.
Daher werden Sie die Mieten für Dezember und Januar tatsächlich zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Mietrecht und Pachtrecht beim Anwalt-Suchservice



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