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 Vermieter zahlt Kaution nicht zurück


Frage gestellt am 2010-07-08 12:57:46.182
Frage gestellt von weasle78
Rechtsgebiet Mietrecht und Pachtrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 33
Aufrufe der Frage 6937


Zum 1.12.2009 haben mein jetziger Ex-Partner und ich eine gemeinsame Wohnung gemietet. Aufgrund unserer Trennung war unser Vermieter damit einverstanden, dass wir beide ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und (leider auch) ohne schriftliche Kündigung zum 1.12.2009 die Wohnung verlassen konnten.
Nun ist es so, dass mein Ex-Partner seinen Teil der Kaution (500€)Anfang diesen Jahres komplett zurückerhalten hat, ich meine aber nicht.
Nachdem mein Ex-Vermieter auf Briefe und E-Mails meinerseits nicht reagiert, habe ich vor ein paar Wochen schliesslich ein Mahnverfahren angestrengt, gegen das der Ex-Vermieter Widerspruch eingelegt hat, ohne Begründung, einfach nur, es bestünde kein Anstpruch auf meinen Teil der Kaution (auch 500€).
Meine Frage ist nun:
Habe ich vor Gericht Chancen das Geld einzufordern, obwohl keine schriftliche Kündigung besteht? Die einzigen Nachweise, die ich habe, sind Belege darüber, dass ich das Geld an meinen Ex-Vermieter gezahlt habe.
Und welche weiteren Kosten würden noch auf mich zukommen, falls ich die 80€ Gerichtsgebühr zahle, damit es zum Prozess kommt?
Ich bin nicht rechtschutzversichert und Studentin.
Danke im Voraus!!


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-07-08 14:07:32.142
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

da der Tag des Mietbeginns und der Tag des Mietendes miteinander identisch sind, beides ist der 1.12.2009 war es wohl keine Kündigung sondern eine Aufhebung des Mietvertrages.
Hinsichtlich des Rückerstattungsanspruchs der 1.000 Euro Kaution sind Sie und Ihr Ex Freund nicht Gläubiger nach Bruchteilen, sondern Gesamtgläubiger nach § 428 BGB.
Das bedeutet, wenn der Vermieter Ihrem Ex Freund nicht nur 500 Euro sondern die gesamten 1.000 Euro ausgezahlt haben sollte, hätten Sie gegen den Vermieter keinen Anspruch mehr und müßten versuchen, dass Geld vom Ex Freund zu bekommen.
Hat der Vermieter wirklich nur 500 Euro an Ihren Ex gezahlt, haben Sie gute Chancen Ihre 500 Euro vom Vermieter zu bekommen.

Zu den Kosten. Die Gerichtskosten betragen 105 Euro. Die 23 Euro, die Sie für das Mahnverfahren gezahlt haben + 82 Euro für das streitige Verfahren.
Hinzukommen können noch Anwaltskosten. Bei einem streitigen Urteil kostet der Anwalt des Vermieters, wenn er sich einen nimmt 157,68 Euro. Wenn Sie sich einen Anwalt nehmen, kostet auch dieser 157,68 Euro. Dies wären dann für den gesamten Prozess 2 * 157,68 + 105 = 420,36 Euro. Der Verlierer muss alles bezahlen.
Sollte es zum Vergleich kommen, kommen noch 2 * 45 Euro Vergleichsgebühr + Mehrwertsteuer hinzu. Dann kann der gesamte Prozess 527,46 Euro kosten, die zwischen Ihnen und dem Vermieter aufzuteilen wären.
Es besteht vor dem Amtsgericht auch die Möglichkeit sich selber zu vertreten. Wenn sowohl Sie als auch der Vermieter sich selber vertreten, dürften die Gerichtskosten die einzigen Kosten sein, die entstehen.
Als Studentin haben Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Mietrecht und Pachtrecht beim Anwalt-Suchservice



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