Berufsgenossenschaft stuft mich in eine falsche Gefahrenstufe ein
Frage gestellt am 10.06.2018
Frage gestellt von Alpi3177
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 3789
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Februar 2017 selbstständig tätig. Von Februar 2017 bis 31.05.2018 war ich als Kurierunternehmer tätig. Ab dem 01.06.2018 habe ich mein Gewerbe umgemeldet und bin als Briefdienste (mobil) tätig.
Als Kurierunternehmer bin ich bei der BG Verkehr in die Gefahrtarifstelle 550 (Gefahrklasse 10,60) eingestuft worden.
Ab dem 01.06.2018 sollte ich eigentlich in die Gefahrtarifstelle 516 (Gefahrklasse 2,96) eingestuft werden.
Leider stuft mich die BG Verkehr weiterhin in der alten und damit teueren Gefahrtarifstelle ein.
Ich habe mehrmals die BG Verkehr angeschrieben und bin bis heute erfolglos geblieben.
Gestern habe ich eine Mahnung erhalten und mir wurde eine einwöchige Frist eingeräumt, damit ich meine Rate bezahlen soll ansonsten würde die BG Verkehr einen Zwangsvollstreckungsverfahren über die Gesamtsumme von 867,19 einleiten.
Was mich wundert ist, dass ich mich nicht im Unrecht befinde, weil ich laut § 25 Teil 3 handele.
Ich würde gerne, dass mich ein Anwalt in dieser Angelegenheit vertritt und würde mich über Rückantworten freuen.
Wünschenswert wäre eine kostenlose Erstberatung/Ersteinschätzung und danach um Bekanntgabe was mich die Beauftragung kosten würde.
Vielen Dank im Voraus.
Rechtsanwalt Uwe Lange hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 11.06.2018
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Uwe Lange, Blumenbergerstraße 6, 39122 Magdeburg
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