Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Änderungskündigung


Frage gestellt am 24.03.2019
Frage gestellt von katrinchen
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 01
Aufrufe der Frage 3087


Hallo,

ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wo die 6 monatige Probezeit jetzt zum 30.03.19 ausläuft .
Mir wurde nun am 15.03. eine Änderungskündigung vorgelegt, mit einer Befristung zum 30.06.19 und alle Punkte im Arbeitsvertrag bleiben aber bestehen.
Wenn ich nicht zustimme, ist das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit beendet.
Ist das denn rechtens?
Ich habe im TzBfG §14 Absatz 2 (2) raus gelesen, das es nicht zulässig ist, wenn es derselbe Arbeitgeber ist mit dem man bereits einen befristeten oder unbefristeten Vertrag schon hatte.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich mir sehr unsicher bin.

Vielen Dank und freundliche Grüße aus Dresden


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 25.03.2019
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


Sie müssen dabei zwei Sachen trennen:

Der befristete Vertrag läuft aus, sofern er nicht verlängert wird.

Dabei ist es durchaus zulässig, im Rahmen einer Änderungskündigung eine Kündigung des – ansich allein auslaufenden –Vertrags auszusprechen, verbunden mit einem neuen Angebot.

Aber dieses neue Angebot darf eben nicht wieder eine Befristung enthalten, d.h. der Vertrag wandelt sich dann nach Ablauf des ersten Vertrages und Fortsetzung des – vermeidlich befristeten- Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um.

Drei Monate vor „angeblichen Zeitablauf“ des zweiten (unwirksam) befristeten Vertrages könnten Sie dann auf Feststellung der Entfristung sogar klagen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
https://rabohledotcom.wordpress.com

OLDENBURGISCHE LANDESBANK AG
(BLZ 280 200 50) KTO.-NR. 1425948500
BIC: OLBODEH2XXX
IBAN: DE 67 2802 0050 1425 9485 00

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Arbeitsrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Kündigung eines Dauerstandplatzes
21.01.2025
40 €

Schaden an Mietfahrzeug verursacht
18.06.2024
70 €

Kündigungsfrist für Dauer-Jahres-Campingplatz
16.05.2024
50 €

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
04.03.2024
40 €

EV - Termin
19.12.2023
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
22.10.2023
40 €

Ausfallhonorar
11.10.2023
65 €

Campingplatz
17.09.2023
40 €

Aufhebungsvertrag
05.08.2023
40 €

Geschenk für Enkel
02.08.2023
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag
05.08.2023
40 €

Krankengeld
12.04.2022
20 €

Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin
20.09.2019
100 €

Änderungskündigung
24.03.2019
20 €

Auszahlung von Resturlaub
18.02.2019
30 €

Mein Chef schuldet mir Geld
06.09.2018
20 €

Klausel in einem Aufhebungsvertrag
24.06.2018
30 €

Berufsgenossenschaft stuft mich in eine falsche Gefahrenstufe ein
10.06.2018
20 €

Kündigungsfristen
12.09.2017
60 €

Unerwünschte Änderung Gehaltsfestlegung per Email bestätigen?
22.02.2017
50 €