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 Änderungskündigung


Frage gestellt am 24.03.2019
Frage gestellt von katrinchen
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 01
Aufrufe der Frage 2288


Hallo,

ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wo die 6 monatige Probezeit jetzt zum 30.03.19 ausläuft .
Mir wurde nun am 15.03. eine Änderungskündigung vorgelegt, mit einer Befristung zum 30.06.19 und alle Punkte im Arbeitsvertrag bleiben aber bestehen.
Wenn ich nicht zustimme, ist das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit beendet.
Ist das denn rechtens?
Ich habe im TzBfG §14 Absatz 2 (2) raus gelesen, das es nicht zulässig ist, wenn es derselbe Arbeitgeber ist mit dem man bereits einen befristeten oder unbefristeten Vertrag schon hatte.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich mir sehr unsicher bin.

Vielen Dank und freundliche Grüße aus Dresden


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 25.03.2019
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


Sie müssen dabei zwei Sachen trennen:

Der befristete Vertrag läuft aus, sofern er nicht verlängert wird.

Dabei ist es durchaus zulässig, im Rahmen einer Änderungskündigung eine Kündigung des – ansich allein auslaufenden –Vertrags auszusprechen, verbunden mit einem neuen Angebot.

Aber dieses neue Angebot darf eben nicht wieder eine Befristung enthalten, d.h. der Vertrag wandelt sich dann nach Ablauf des ersten Vertrages und Fortsetzung des – vermeidlich befristeten- Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um.

Drei Monate vor „angeblichen Zeitablauf“ des zweiten (unwirksam) befristeten Vertrages könnten Sie dann auf Feststellung der Entfristung sogar klagen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

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