Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Auszahlung von Resturlaub


Frage gestellt am 2019-02-18 14:58:10.303
Frage gestellt von borabora94
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 88
Aufrufe der Frage 2954


Hallo lieber Fachanwalt,

folgende Lage:

Ich habe zum 31.12.2018 bei meinem alten Arbeitgeber aufgehört zu arbeiten. Ich habe selbst gekündigt und alle Fristen eingehalten.

Ich war Bauleiterin im Gerüstbaugewerbe.

Ich war den ganzen Dezember krank, da ich berufsbedingt einen Autounfall hatte (ich war nicht schuld).

Nun hat er mir für den Dezember:
Lohnausgleich bezahlt, sowie mein Überstundenkonto aufgelöst.

Mir fehlt aber noch mein Urlaub, den ich nicht frei nehmen konnte und daher ausbezahlt bekommen will, da ich jetzt berufsbedingt nach Österreich bin und dort auch bleiben möchte.

Aus dem Jahr 2017 habe ich noch 6 Tage Resturlaub und aus 2018 habe ich 22 Tage.
Jährlich hatte ich 30 Urlaubstage.

Anstatt mir aus dem Jahr 2017 den Resturlaub aufzubrauchen (6 Tage) wurde aus dem neuen Jahr der Urlaub verbucht.

Insgesamt habe ich jetzt Angst meinen Urlaub nicht ausbezahlt zu bekommen.
Nach Rücksprache mit der Sozialkasse muss mir mein ex Chef den Urlaub auszahlen.

Wie gehe ich hier vor!?

Ich habe bisher die Antwort der Sozialkasse weitergeleitet und auf die Auszahlung bestanden.

Reicht hier E-Mail Verkehr?
Sollte ich Ihnen Fristen setzen?
Lt Gesetz bzw. Verordnung ist der Urlaub zum 31.03.2019 erloschen.

Es ist natürlich auch nicht wenig Geld was hierbei herauskommt bzw. habe ich meine vertraglich geregelte Auszeit nicht in Anspruch nehmen können.

Ich freue mich über eine Antwort.

Vorab ein Danke für diese tolle Seite, diese werde ich öfter nutzen.

Beste Grüße

Angelina Sigg


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2019-02-19 11:12:34.981
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


der nicht genommene Urlaub aus 2018 ist für 22 Urlaubstage (wenn diese noch offenstehen) auszuzahlen.

Diesen Anspruch sollten Sie schriftlich geltend machen und eine Frist von drei Wochen stellen.

Denn der Zahlungsanspruch für 2018 besteht und wird auch sofort mit Ihrer Aufforderung zu Abrechnung und Auszahlung fällig.

Der Zahlungsanspruch verfällt dann auch nicht zum 31.03.2019

Leistet der Arbeitgeber nicht, bleibt Ihnen dann nur der Gang zum Arbeitsgericht, um diesen Anspruch geltend zu machen.

Achtung: Dabei gibt es keine Kosten/Auslagenerstattung des Verlierers; jede Partei muss beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz dann ihre eigenen Kosten selbst tragen.


Anders sieht es mit dem Urlaub 2017 aus. Dieser Anspruich wird verfallen sein, so dass Sie für 2017 dann auch keine Abgeltung bekommen.



Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

__________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

Oldenburgische Landesbank
IBAN: DE6728 0200 5014 2594 8500
BIC : OLBODEH2XXX

Hinsichtlich der Datensicherung und Datenspeicherung verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung nach DSGVO auf http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/datenschutz.inc.php

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Arbeitsrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
2024-03-04 11:22:37.028
40 €

EV - Termin
2023-12-19 14:15:20.573
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
2023-10-22 14:29:08.109
40 €

Ausfallhonorar
2023-10-11 22:34:32.584
65 €

Campingplatz
2023-09-17 19:49:07.875
40 €

Aufhebungsvertrag
2023-08-05 22:42:14.611
40 €

Geschenk für Enkel
2023-08-02 21:00:25.755
20 €

Umgangsrecht der Großmutter.
2023-08-02 20:47:51.633
25 €

Rechnung BG Bau
2023-06-21 16:51:13.417
30 €

Schadenersatzforderung
2023-01-08 17:51:44.473
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag
2023-08-05 22:42:14.611
40 €

Krankengeld
2022-04-12 11:30:02.57
20 €

Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin
2019-09-20 09:06:03.003
100 €

Änderungskündigung
2019-03-24 22:43:53.99
20 €

Auszahlung von Resturlaub
2019-02-18 14:58:10.303
30 €

Mein Chef schuldet mir Geld
2018-09-06 14:08:02.441
20 €

Klausel in einem Aufhebungsvertrag
2018-06-24 22:23:51.81
30 €

Berufsgenossenschaft stuft mich in eine falsche Gefahrenstufe ein
2018-06-10 11:55:35.252
20 €

Kündigungsfristen
2017-09-12 14:04:42.519
60 €

Unerwünschte Änderung Gehaltsfestlegung per Email bestätigen?
2017-02-22 21:35:00.761
50 €