Ausschlagen der Erbschaft
Frage gestellt am 07.08.2015
Frage gestellt von Felix
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 5587
Nach dem Tod meiner Eltern haben mein Bruder und ich das Einfamilienhaus lt. Erbvertrag geerbt.
Mein Bruder bewohnt bereits das Haus, aber ich möchte die Erbschaft meiner Hälfte ablehnen. Mein Bruder soll nach meiner Meinung alleiniger Besitzer werden.
Ich habe das meinem Bruder vorgeschlagen, er möchte das aber nicht.
Nachdem das Testament jetzt nach dem Tod meiner Mutter rechtskräftig ist, muss ich den Eintrag ins Grundbuchamt veranlassen.
Kann ich auch ohne Zustimmung meines Bruders das Erbe für mich auschlagen und wenn ja, wen muss ich, ausser meinen Bruder, darüber noch informieren?
Rechtsanwalt Gert Grey hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 07.08.2015
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :





|
zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Gert Grey, Poststraße 101, 53840 Troisdorf
Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice
Weitere Fragen, die Gert Grey beantwortet hat:
![]() |
Aufteilung von Schmuck und Münzen
|
14.08.2017 | 60 € |
![]() |
Erbfolge
|
03.10.2016 | 35 € |
![]() |
Ausschlagen der Erbschaft
|
07.08.2015 | 30 € |
Fragen aus dem Rechtsgebiet Erbrecht
![]() |
Erbe / Testament
|
01.11.2018 | 40 € |
![]() |
Schenkung per Brief
|
12.09.2018 | 40 € |
![]() |
Anteile
|
07.06.2018 | 40 € |
![]() |
Grabpflegekosten
|
10.01.2018 | 30 € |
![]() |
Schenkung
|
07.09.2017 | 40 € |
![]() |
Aufteilung von Schmuck und Münzen
|
14.08.2017 | 60 € |
![]() |
Erbfolge
|
03.10.2016 | 35 € |
![]() |
Verfällt der Erbteil des Bruders nach Tod der Mutter nach dessen Ausschlagung
|
03.02.2016 | 50 € |
![]() |
Nachlassinsolvenz abgelehnt / Räumung Wohnung
|
22.10.2015 | 20 € |
![]() |
Ausschlagen der Erbschaft
|
07.08.2015 | 30 € |