Schenkung
Frage gestellt am 07.09.2017
Frage gestellt von Ellen
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 25
Aufrufe der Frage 4252
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27.08.2017 ist mein Lebensgefährte tödlich verunglückt.
Wir lebten zusammen in seinem Haus.
Die Erben werden seine drei Brüder als Erbengemeinschaft sein. Diese haben sich nunmehr besprochen und wollen wie folgt verfahren:
Die Brüder möchten, dass ich das Haus (sind nach Auszahlung der Risikolebensversicherung auf das Bauspardarlehen noch ca. 15.000 Euro Schulden offen)und alles andere (Auto/Motorrad), Geld ist nicht vorhanden (Konto ist überzogen) übernehme, daher haben diese sich überlegt, dass zwei Brüder das Erbe ausschlagen und ein Bruder tritt das Erbe an und möchte dann eine Schenkung an mich tätigen.
Ist dieses rechtlich vor einem Notar möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Proudfoot
Rechtsanwältin Kerstin Prange hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 07.09.2017
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