Widerruf
Frage gestellt am 02.01.2020
Frage gestellt von Mahe
Rechtsgebiet Kaufrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 59
Aufrufe der Frage 3120
Ich habe vor einigen Monaten bei einer Tagesveranstaltung in einem Hotel, am gleichen Tag bei der Veranstaltung ein Schulungswochenende einige Monate später gebucht. Einige Zeit später wollte ich dies jedoch Widerrufen. Es befand sich weder eine Widerrufsbelehrung auf dem Betellformular, noch wurde mir anschliessend eine ausgehändigt. Auch ein Hinweis auf die AGB des Veranstalters fehlten. Der Veranstalter berief sich bei meinem dennoch durchgeführten Widerruf nun darauf, dass ich als Unternehmer kein Widerrufsrecht habe. Da diese Informationensveranstaltung jedoch von privat und Unternehmer besucht war, konnte der Veranstalter dies ja in keinem Fall vorher wissen. Zudem buchte ich auch als Herr und nicht als Firma, gab auch meine private Mail Adresse an. Hat man nicht schon alleine aufgrund der Tatsache einer fehlenden Widerrufsbelehrung ein Widerrufsrecht?
Rechtsanwalt Michael Wübbe hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 02.01.2020
|
zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Michael Wübbe, Auf der Vierzig 11, 50859 Köln
Anwalt für Kaufrecht beim Anwalt-Suchservice
Weitere Fragen, die Michael Wübbe beantwortet hat:
![]() |
Campingplatz
|
18.01.2022 | 50 € |
![]() |
Widerruf
|
02.01.2020 | 30 € |
Fragen aus dem Rechtsgebiet Kaufrecht
![]() |
Widerruf
|
02.01.2020 | 30 € |
![]() |
Kürzlich gekauftes Auto nach einer Woche schaden
|
03.07.2015 | 25 € |
![]() |
Mangel KFZ
|
02.03.2015 | 30 € |
![]() |
Gewährleistung bei Autokauf
|
13.11.2014 | 31 € |
![]() |
Vertrag für Mietkauf
|
12.02.2014 | 200 € |
![]() |
gebraucht wagenkauf
|
01.06.2013 | 23 € |
![]() |
Gebrauchtwagen-Garantie
|
29.01.2010 | 35 € |
![]() |
Gebrauchtwagenkauf
|
30.09.2009 | 30 € |