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 Mangel KFZ


Frage gestellt am 2015-03-02 13:39:22.533
Frage gestellt von bentida
Rechtsgebiet Kaufrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 59
Aufrufe der Frage 4208


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Oktober 2014 als Privatperson einen gebrauchten PKW bei einem Händler gekauft. A-Klasse, 10 Jahre alt, 60.000 km gelaufen mit lückenlosem Wartnugsheft von Mercedes, Kaufpreis 6.000 Euro) Der PKW hatte einen Parkschaden, Bilder lagen vor, der repariert worden ist .
Dies war auch bekannt.
Leider ist die Reparatur von der freien Werkstatt unsachgemäß durchgeführt worden, der Scheinwerfer linkt ist viel zu hoch eingestellt und die Position läßt sich nicht verändern ohne größeren Ausbau. Ich blende damit alle Fahrzeuge und habe selber kein Licht auf der Straße, der Wagen wird so nie mehr durch den TÜV kommen.
Ich habe den Verkäufer darüber informiert und er hat den Mangel auch zugegeben, das der vorher bestand. Ich habe ihm angeboten , es in Bremen (Verkauf in Wuppertal) möglichst ohne Kosten beseitigen zulassen.
Geht aber nicht -ATU und ein Mercedes Händler sagen, alles muss komplett ausgebaut werden . Das ist ein immenser Aufwand. Dazu kommt das der Wagen bei Feuchtigkeit draußen -auch Feuchtigkeit ins inner läßt, die Scheibe vorne beschlägt von innen so stark , das ein fahren ohne Trocken kissen nicht möglich ist.
Auch eine Folge von der fehlerhaften Reparatur.
Dazu kommt, das auf dem Auto Reifen waren aus Baujahr 2003! Also älter wie der Wagen selber, obwohl er mit guten gebrauchten Reifen verkauft worden ist.
Ein rad war sogar ein Notlaufrad von einem BMW .
Beide Reifen waren so gerissen , das ich keinen KM mehr damit fahren konnte.
Auch darüber hatte ich den Verkäufer informiert am Telefon mit zeugen, kein Wort von Ersatz.
ich habe den Verkäufer nun angeschrieben , und ihm die Möglichkeit der Beseitigung des mangels in der Werkstatt in Wuppertal gegeben .
Und um eine Kostenbeteiligung an dem Kauf für 4 Reifen gebeten.
Er hat dann geantwortet, Reparatur in Wuppertal ok, und die Werksatt (Namen habe ich ) setzt sich mit mir in den nächsten Tagen wegen einem Termin in Verbindung
Dies ist nun 14 Tage her-kein Anruf , keine Mail.
Zu den Reifen meinte er nun, er hätte mir am Telefon Ersatz angeboten-3 Leute (der Meister von ATU auch) haben mitgehört. Nichts davon ist gesagt worden.
Muss ich nun weiter warten bis die Werkstatt sich meldet? Oder kann ich nun in Bremen eine Werkstatt beauftragen? Muss ich das vorher ankündigen? Noch eine Frist setzen?
Ich möchte den Wagen gerne weiter fahren-er muss aber repariert werden!

Mfg. Friedhelm Kock


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-03-02 16:00:45.466
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie werden eine angemessene Frist nochmals setzen müssen, da Sie dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung in seiner Werkstatt einräumen müssen.

Allerdings wird der Verkäufer alle Transportkosten dafür nach § 439 BGB zu tragen haben, wenn Sie als Verbraucher (Privatmann) gekauft haben. Eine Abweichung davon in einem Vertrag wäre dann nicht zulässig.

Daher setzen Sie eine Frist zur Mängelbeseitigung schriftlich; benennen Sie alle Mängel so genau wie möglich. 14 Tage sind mehr als angemessen.

Teilen Sie in dem Schreiben weiter mit, dass Sie nach Fristablauf die Schäden auf seine Kosten danach beseitigen lassen werden und die Kosten dann bei ihm geltend machen werden.


Das sollten Sie mit Einschreiben/Rückschein machen. Wollen Sie ganz sicher gehen, müssten Sie das Schreiben durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.


NACH Fristablauf können Sie dann die Arbeiten an eine andere Werkstatt vergeben und hätten einen Anspruch auh Kostenerstattung.

Hinsichtlich Scheinwerfer und der Feuchtigkeit wird der volle Kostenersatz nach Ihrer Schilderung anzunehmen sein.

Hinsichtlich der Reifen sieht das leider anders aus. Auch wenn die Reifen alter als das Auto sind, werden Sie kaum Kosten erstattet bekommen, wenn auch 10 Jahre alte Reifen wären zu ersetzen und zwar allein auf Ihre Kosten.

Hier hätten Sie dann beim Kauf auf neue Reifen bestehen müssen. Bei den Reifen werden Sie also leider auf den Kosten sitzen bleiben.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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