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 Aussage verweigern


Frage gestellt am 08.10.2015
Frage gestellt von lisc
Rechtsgebiet Strafverfahrensrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 07
Aufrufe der Frage 4637


Ich bin als Zeugin in einem Verfahren meines ehemaligen Vermieters gegen meinen laermenden ehemaligen Nachbarn vorgeladen. Ich befuerchte Rache von dem Angeklagten und wuerde daher gern meine Aussage verweigern. Bin ich dazu berechtigt?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 08.10.2015
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben Sie leider nicht.


Dieses greift nur bei

1. Verlobten
2. Ehegatte (auch geschiedenen)
3. Lebenspartner (auch wenn die Partnerschaft nicht mehr besteht)
4. oder wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.


Darüberhinaus kann jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der oben genannten Personen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.



Aber das alles gehört leider nicht dazu, so dass Sie kein Aussageverweigerungsrecht haben.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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