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 vollzugsrecht


Frage gestellt am 03.12.2013
Frage gestellt von skybln
Rechtsgebiet Strafverfahrensrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 13
Aufrufe der Frage 4931


Ich hätte da mal eine Frage......... Mein Lebensgefährte ist seit März 2013 inhaftierter der JVA Brandenburg offener Vollzug. Er hatte im April seine Vollzugsplankonferenz wo fest geschrieben wurde das im Oktober 2013 die Fortschreibung statt finden sollte nun haben wir schon Dezember und diese hat immer noch nicht statt gefunden. Wie sieht das nun aus können die so einfach die Fortschreibung unterlassen ? Und wie sieht das aus im Juni trat das neue Strafvollzugsgesetz in Brandenburg in Kraft hätte da nicht schon eine neu schreibung statt finden müssen bzw hätte dieser nicht den neuen Gesetz angepasst werden müssen ?


  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 08.12.2013
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Fragestellerin,
das neue Strafvollzugsgesetz in Brandenburg ist am 23. 4. 2013 beschlossen. Mehr als bisher wird im Strafvollzug das Ziel der Resozialisierung verfolgt und demzufolge in großem Umfang Therapien für die Strafgefangenen angeboten.

Weil die für Oktober geplante Fortschreibung des Vollzugsplans nicht stattgefunden bis heute nicht stattgefunden hat, sollten Sie bzw. Ihr Freund auf die Fortschreibung drängen und in diesem Zusammenhang auf die Anpassung an das neue Gesetz.

Er hat einen Rechtsanspruch darauf und sollte sich durch nichts von der Durchsetzung seiner Rechte abhalten lassen.


Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Glatzel
Rechtsanwältin

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Anwalt für Strafverfahrensrecht beim Anwalt-Suchservice



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