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 Frage


Frage gestellt am 2014-11-04 00:42:51.797
Frage gestellt von holgipoldi
Rechtsgebiet Strafverfahrensrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 41
Aufrufe der Frage 4170


Mein Problem in Kurzform:

War Kassierer in einem Verein, bin zurückgetreten. Verein hat mich im Mai 2014 nach 6 Monaten angezeigt da ich angeblich Gelder veruntreut haben soll. Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts ohne Auflagen eingestellt.

Nun hat der Verein einen Anwalt eingeschaltet, gleiche Vorwürfe, Klageandrohung bei Nichtrückzahlung. Ist das überhaupt noch möglich, die Staatsanwaltschaft hat doch Verfahren eingestellt.

Außerdem will ich klarstellen, dass ich nichts veruntreut habe, man will nur seine finanzielle Schieflage mit mir etwas abfangen.

Außerdem kommt man mir damit nach nun fast einem Jahr, wo man intern alle Unterlagen manipulieren konnte oder verschwinden lassen. Hat man da überhaupt Aussicht auf Erfolg einer Klage?


  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-11-05 13:07:03.94
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,
hier sind zwei Dinge zu beachten:
1) Das Strafverfahren ist beendet. Leider weiß ich nicht, ob nach §170 Stopp, das heißt : absolut unschuldig oder evtl. nach §153 StPO . Das ist aber kei " Freispruch" sondern die Aussage, das ist so wenig, da befassen wir uns nicht.
2) Auswirkungen auf den Zivilprozess hat beides nicht. Der Verein kann Klage erheben. Er muss aber alles darlegen und beweisen. Verjährt ist die Forderung vermutlich nicht, da noch keine 3 Jahre vergangen sind. Wenn Sie die Klage vom Gericht erhalten, sollten Sie sofort einen Anwalt aufsuchen, um die Einwendungen vorzutragen. Das Gericht ermittelt nicht von Amts wegen ! Viel Erfolg.

Zahlen Sie bitte :
Kto Nr. Dt. Bank 106 212400
BLZ 380 700 24

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, In den Gärten 10, 53424 Remagen

Anwalt für Strafverfahrensrecht beim Anwalt-Suchservice



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