Kontenpfändung,
Frage gestellt am 28.02.2019
Frage gestellt von Linde
Rechtsgebiet Zwangsvollstreckungsrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 21
Aufrufe der Frage 2356
Ich habe auf meinem Konto eine Kontenpfändung über gesamt 328,29 plus Zinsen. Die Bank informierte mich mit Schreiben vom 22.2.19, die Zustellungsurkunde kam mit gleichem Datum zeitgleich am 25.02.2019 per Post.
Am 26.02.2019 wies mein Konto ein Guthaben von knapp 1.000 Euro auf und ich bat die zuständige Geschäftsstelle der Commerzbank, den kompletten Pfändungsbetrag zu zahlen und mein Konto wieder frei zu geben. Bei der hiesigen Sparkasse ein Zeitaufwand von 25 Minuten. Bei der Commerzbank ist bisher weder eine Überweisung des Pfändungsbetrages erfolgt, noch ist mein Konto frei. Dieses Konto nutze ich beruflich und habe somit ab morgen ein Problem (miete etc.) Alle telef0nischen Versuche, die Sache aus der Welt zu schaffen, schlagen in so fern fehl, dass mir immer nur gesagt wird, derjenige könne das nicht beeinflussen.
Was tue ich, damit diese Zahlung geleistet wird und ich mein Konto nutzen kann. Muss ich das eventuell gerichtlich regeln ???
Danke für Ihre Hilfe.....und die Zahlung des Preises erfolgt nicht über das gesperrte Konto :)))
Rechtsanwalt Thomas Knabe-Horn hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 28.02.2019
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Der Fragesteller
Linde hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:
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Eigene Anmerkung | Vielen Dank, ich versuche es auf diesem Wege zu regeln ! Einen schönen Tag Ihnen ! |
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