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 Kontopfändung


Frage gestellt am 19.07.2014
Frage gestellt von leif2102
Rechtsgebiet Zwangsvollstreckungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 34
Aufrufe der Frage 4311


Alle Sachen, die Sie mir erklärt haben, wurden von der Bank, sowie dem Amtsgericht abgewiesen.XDeshalb bin ich ja so aufgeregt. Sogar ein weiterer Antrag wurde abgewiesen, mit der Begründung, ich hätte mir denken können, dass eventuell eine Pfändung käme und wir dann schon ein PS Konto jhätten einrichten können. Wir sind so in Not, dass wir Lebensmittel stehlen müssen.


  Rechtsanwalt Markus Schneckener hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 21.07.2014

Sehr geehrte Frau Bötefur,

ich verweise auf die Angaben des bisherigen Beantworters.

Sie haben auch nach der Pfändung Ihres Kontos die Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten.
Zu beachten ist hierbei, dass das Konto nicht auf die Eheleute, sondern auf eine einzelne Person, also z.B. Ihren Ehemann lauten muss. Ggf. sollten Sie deshalb eine Änderung/Umschreibung auf nur eine Person bei der Bank erwirken.
Soweit Sie dann dieses Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, erhalten Sie bzw. Ihr Ehemann automatisch nur den Grundfreibetrag eingerichtet. Um einen höheren Freibetrag zu erhalten, müssen Sie sich dann eine Bescheinigung gemäß §850k ZPO von einer geeigneten Stelle (Rechtsanwalt, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkasse etc.)ausstellen lassen. Hierfür bitte dort Ihr Familienstammbuch, Lohnabrechnungen, Kindergeldbescheid, Sozialhilfebescheid, sonstige Einkommen und ggf. Schulbescheinigungen Ihrer Kinder vorlegen. Anhand dieser Unterlagen kann die geeignete Stelle Ihnen die Bescheinigung mit Ihrem individuellen Freibetrag ausstellen.
Sofern Sie nicht kurzfristig das Konto freibekommen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jobcenter und schildern Sie dort Ihre Situation. Von dort werden Ihnen dann Sozialleistungen (ggf. als Darlehen) bewilligt, so dass Sie aber zunächst wieder Ihren Verpflichtungen nachkommen können.

Soweit Sie nicht mehr Ihren sämtlichen Verbindlichkeiten nachkommen können, sollten Sie überdenken, ob Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre finanzielle Situation wieder in den Griff bekommen.

Gerne stehe ich Ihnen auch hierfür zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schneckener
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Markus Schneckener, Breslauer Straße 28, 32339 Espelkamp

Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht beim Anwalt-Suchservice



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