Vergleich vor dem Landesgericht
Frage gestellt am 19.01.2012
Frage gestellt von Rolf
Rechtsgebiet Zwangsvollstreckungsrecht
Gebot 70 €
PLZ Gebiet 70
Aufrufe der Frage 8939
Meine Klage um einen mir zustehenden Pflichtanteil vor dem Landesgericht endete mit einem Vergleich.
Die Beklagte verpflichtet sich darin, mir einen Geldbetrag bis zum 20.09.2011 zu bezahlen. (Die Beklagte verfügt über kein Vermögen außer der Immobilie, an der ich auch einen Miteigentumsanteil besitze.)
Ich habe mich in dem Vergleich verpflichtet, meinen Miteigentumsanteil an der Immobilie der Beklagten nach Zahlung des Geldbetrages notariell zu übertragen und das von mir bis dato angestrebte Teilungsversteigerungsverfahren in Ruhe zu bringen.
Die Beklagte hat den Termin zur Bezahlung nicht eingehalten.
Die Beklagte hat über einen Notar einen Teilnachlassauseinandersetzungsvertrag erstellen lassen und auch den darin festgelegten Termin für die Bezahlung des Betrages nicht eingehalten.
PS: Wenn ich die Teilungsversteigerung weiter betreibe, hätte ich nach der Versteigerung keine Möglichkeit mehr, meiner Verpflichtung aus dem Vergleich (notariellen Übertragung des Miteigentumsanteils) nachzukommen da ich ja nach der Versteigerung nicht mehr der Besitzer des Anteils bin.
Was für Möglichkeiten habe ich den Geldbetrag von der Beklagten einzutreiben, wenn außer der Immobilie kein Geld da ist?
Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 20.01.2012
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Der Fragesteller
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Eigene Anmerkung | Im Gegensatz zu meinem sehr teuren Rechtsanwalt vor Ort wurde meine Anfrage von Ihnen schneller, ausführlicher, leicht verständlich sowie gut nachvollziehbar beantwortet. Danke Frau Filiz Sie haben alle meine Erwartungen übertroffen. |
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