Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Inkassoforderung


Frage gestellt am 30.09.2011
Frage gestellt von sigi
Rechtsgebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 57
Aufrufe der Frage 5263


hallo , ich habe altschulden bei einer Bank , diese hat die forderung an EOS DID abgegeben , nun meine frage , die summe beläuft sich auf ca 20.000 Euro , nun hat mir das inkassounternehmen schriftlich mitgeteilt , wenn ich die hälfte innerhalb von 4 wochen zahle , dann ist die schuld vollständig erledigt , ist dies zutreffend , oder kann dann nochmal etwas kommen ? ( von der bank selbst oder anderen )

mfg dassler


  Rechtsanwalt Jesse Blachowski hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 30.09.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn Ihnen das Inkassounternehmen einen solchen Vorschlag macht, dann stellt dies ein Angebot zum Abschluß eines Vergleiches dar. Wenn Sie dieses Angebot annehmen, indem Sie die Hälfte des Betrages innerhalb von 4 Wochen zahlen, ist die Sache damit erledigt und weder die Bank noch das Inkassounternehmen oder andere Dritte können weitere Ansprüche gegen Sie aus der Forderung geltend machen.

Sie sollten in jedem Fall das Schreiben des Inkassounternehmens sowie die Überweisungsbelege sorgfältig aufbewahren, um später die Erfüllung des Vergleiches nachweisen zu können.

Zudem sollten Sie vom Inkassounternehmen eine Bestätigung des Zahlungseinganges sowie der Erledigung der Forderung verlangen.

Ist die Forderung bereits tituliert (Vollstreckungsbescheid, Urteil o.ä.) sollten Sie auch die Herausgabe der entsprechenden vollstreckbaren Ausfertigung verlangen.

Zudem müssen Sie beachten, daß die Forderung nur im Fall der fristgemäßen Zahlungen (Eingang beim Inkassounternehmen) erlischt.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jesse Blachowski
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Jesse Blachowski, Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus

Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller sigi hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Danke !



 Weitere Fragen, die Jesse Blachowski beantwortet hat:

Inkassoforderung
30.09.2011
20 €

Grillen im Mietergarten, erlaubt oder verboten?
23.06.2011
40 €

Kreditvertrag/Bausparvertrag sind alle Schuldner??
30.05.2011
35 €

Wasserkosten nach Wasserschaden
27.05.2011
45 €

Zufahrt
25.05.2011
60 €

Video bei Facebook hochgeladen
24.05.2011
20 €

Unfall vom 15.4.2011
28.04.2011
50 €

Haftung bei Aktienfonds
28.05.2010
50 €

Abrechnung Nebentätigkeit
05.09.2009
50 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Pfändungs-und Überweisungsbeschluß
23.11.2014
20 €

Akteneinsicht Darlehensakte
29.08.2013
40 €

Formfehler im Darlehensvertrag
14.11.2011
25 €

Inkassoforderung
30.09.2011
20 €

Bankforderung nach unberechtigter Überweisungen der Bank
23.08.2010
20 €

Haftung bei Aktienfonds
28.05.2010
50 €

Bausparer
09.03.2010
40 €

kündigung der kreditkarte jahregebühr wird trotzdem abgebucht
18.09.2009
30 €