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 kündigung der kreditkarte jahregebühr wird trotzdem abgebucht


Frage gestellt am 18.09.2009
Frage gestellt von alex
Rechtsgebiet Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 65
Aufrufe der Frage 6573


Guten Tag,

Ich bin Kunde bei der DA>B Bank München.Ich habe nachweislich meine Platinum Kreditkarte zum 31.07.2009 gekündigt,dies wurde auch von der Bank schriftlich am 27.07.2009 bestätigt.
Gestern wurde meine Kreditkarte mit 242,80 belastet,trotz Kündigung,angeblich 42,80 die noch im Monat April aufgelaufen sind und vergessen wurden zu belastetn,und 200,-Jahregebühr nochmals weil der Betrag der Karte zugeordnet wurde,wie soll Ich mich verhalten,ich habe auch keine Rechnung vorher erhalten indem hervor geht was ich im Monat April für 42,80 gekauft haben soll.


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 18.09.2009
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

bei den 200 Euro Jahresgebühr ist zunächst zu klären, ob dies die Gebühr für dir Zeit vom 01.08.2008 bis zum 31.07.2009 oder die Gebühr für die Zeit vom 01.08.2009 bis zum 31.07.2010 ist.

Wenn Sie ganz sicher sind, dass die Bank die Jahresgebühr nicht rückwirkend sondern immer zu Beginn eines Abrechnungszeitraums abbucht, dann sollten Sie schriftlich widersprechen und verlangen, dass die 200 Euro ihrem Konto rückwirkend mit Valuta des Tages, zu dem das Konto belastet wurde, wieder gutgeschrieben werden.

Wegen der 42,80 Euro sollten Sie zunächst einen Einzelbeleg aller Umsätze anfordern, die im April angefallen sind und sich zugleich die Rückforderung schriftlich vorbehalten.

Für den Einzelbeleg wird die Bank eventuell 2,50 Euro verlangen.

Sobald Sie den Einzelbeleg haben, vergleichen Sie die einzelnen Positionen mit den von Ihnen tatsächlich vorgenommenen Einkäufen.
Stellen Sie dabei Positionen fest, die unberechtigt sind, dann widersprechen Sie der Belastung aus diesen Positionen und verlangen Sie schriftlich, dass das Geld Ihrem Konto wieder gut geschrieben wird.

Im allgemeinem wird die Bank die reklamierten Positionen stornieren, also den Betrag Ihrem Konto wieder gutschreiben.

Die Gläubiger, also jene bei denen angeblich mit der Karte gekauft wurde, werden sich dann gegebenenfalls mit Ihnen darum streiten, ob deren Forderungen berechtigt sind, also die angeblichen Käufe wirklich mit der Karte getätigt wurden.

Die Gebühr für den Einzelbeleg können Sie nur zurück verlangen, wenn die Bank Sie schuldhaft zu unrecht mit den 42,80 Euro belastet hat.

Sollte die Bank sich weigern, zu unrecht erfolgte Belastungen zu stornieren, dann müßten Sie gegebenenfalls auf Rückzahlung klagen.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht beim Anwalt-Suchservice



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