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Frage gestellt am 22.06.2009
Frage gestellt von questor
Rechtsgebiet Internetrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 32
Aufrufe der Frage 5504


Guten Tag,

ich hatte mit einem damaligen Freund ein Projekt gestartet - ein Spiel, das man mit dem Browser spielen sollte. Dafür habe ich auf meinen Namen allein einen Webspace gemietet als 12-monate Abo, das automatisch verlängert wird, sollte man es nicht kündigen. Die Freundschaft ist zu Ende und für andere Zwecke brauch ich den Webspace nicht mehr. Ich habe im Winter gekündigt und in anderthalb Monaten wird am 11. August gelöscht.
Er hatte die Datenbank verwaltet und die Skripte programmiert, die für das Spiel wichtig sind. (Ich war für Konzeptionelles und Grafik zuständig.)
Die Site ist auf meinen Namen angemeldet, aber genutzt haben wir beide, weil wir beide das Passwort zum Administrieren haben.

Bin ich nun verpflichtet ihm Bescheid zu geben, und dafür zu sorgen dass er die Info ganz sicher erhält, oder reicht auch eine E-Mail aus? Doch was ist, wenn keine Bestätigung kommt?
Ich will eigentlich überhaupt keinen Kontakt, nur wenn es unbedingt sein muss und ansonsten es teuer wird wenn sein kreativer Input ohne Warnung gelöscht wird.


  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 22.06.2009
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Herr Stosch,
da der Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter zustande gekommen ist, bedarf für die Wirksamkeit der Kündigung keiner Zustimmung Ihres früheren Partners.Ich vermag nicht zu erkennen, was für Werte er noch geltend machen könnte; ggf. Urheberrrechte. Ich würde ihm der guten ordnung halber eine e-mail senden, die Schließung der Seite mitteilen und ihn auf den Zeitablauf hinweisen, innerhalb der er seine Rechte beim Anbieter geltend machen kann. Ansprüche gegen Sie vermag ich dann auf keinen Fall mehr zu erkennen.

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, In den Gärten 10, 53424 Remagen

Anwalt für Internetrecht beim Anwalt-Suchservice



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