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 Video bei Facebook hochgeladen


Frage gestellt am 24.05.2011
Frage gestellt von Prinzessin456
Rechtsgebiet Internetrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 17
Aufrufe der Frage 5133


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 21 Jahre alt und habe letzten Donnerstag großen ist gebaut. Ich war bis dato bei der Internetcommunity "Facebook" angemeldet und habe aus mir selbst unerklärlichen Gründen ein Video hochgeladen. Es zeigt wie sich jemand (der nicht identifizierbar ist) selbst befriedigt. Ich weiß, dass das allein schon ein Fehler war, wegen des Jugendschutzes. Ich war zu dem Zeitpunkt sehr sauer auf eine Person und betitelte dieses Video mit ihrem Namen. Gehört hatte ich bereits, dass diese junge Dame wirklich solche Videos und auch Fotos macht und verschickt. Als das Video dann online war, stellte sich heraus, das sie es wirklich ist. Blöder Zufall in meinen Augen. Ich habe das Video als mir das alles klar wurde sofort gelöscht. Und mir ist klar das es ein riesengroßer Fehler war. Ihre Mutter hat mich über eine Stunde später angerufen und mich angeschrieen, ich wusste nicht recht was ich überhaupt sagen sollte deswegen war ich ziemlich sprchlos. Ich habe am nächsten Morgen sofort einen Brief an die Eltern geschrieben, eine Erklärung und das es mir unglaublich Leid tut. Aber sie haben wohl nachmittags eine Anzeige gegen mich gemacht und wohl auch wegen Kinderpornografie. Die Familie lügt viel, aber wenn ich davon ausgehe, dass sie mich wirklich angezeigt haben, würde ich gern wissen was ich am besten aussage bei der Polizei. Den Brief an die Eltern habe ich vorsorglich behalten. Was kann mir passieren? Was sage ich am besten aus?

Vielleicht noch ein relativ wichtiger Punkt: Ich bin schwer depressiv und zur Zeit auch leider leicht reizbar. Ich habe morgen auch noch einen Arzttermin, wegen erhöhten Selbstmordgedanken und weil ich mir manchmal selbst fremd bin, was mir enorme Angst macht. Wie auch letzte Woche als mir klar wurde, das ich das Video hochgeladen hab. Kann das irgendwas ändern?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.



  Rechtsanwalt Jesse Blachowski hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 27.05.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre o.g. Frage beantworte ich wie folgt:

Sollten Sie eine Vorladung zur Polizei oder einen Fragebogen zur schriftlichen Beschuldigtenvernehmung erhalten, rate ich Ihnen, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Auf keinen Fall sollten Sie eine Aussage machen. Der Rechtsanwalt wird dann zunächst Akteneinsicht nehmen, um sich über die genauen Tatvorwürfe zu informieren. Danach wird er das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen.

Was Ihnen letztlich für eine Strafe droht, hängt u.a. davon ab, was genau auf dem Video zu sehen ist und ob diese Person minderjährig ist.

Ihre Erkrankung könnte u.U. zur eingeschränkten Schuldfähigkeit oder sogar zur Schuldunfähigkeit führen. Dies müßte aber ggf. durch ein Gutachten geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jesse Blachowski
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Jesse Blachowski, Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus

Anwalt für Internetrecht beim Anwalt-Suchservice



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